2‑G-Regel bei Gottesdiensten

Ange­sichts des Infek­ti­ons­ge­sche­hens und der Minis­ter­kon­fe­renz-Beschlüs­se vom 2. Dezem­ber hat die Ev. Kir­chen­ge­mein­de Bal­ve ihr Schutz­kon­zept ange­passt. Ab dem 2. Advent wer­den alle Got­tes­dienst-Besu­che­rin­nen und Besu­cher gebe­ten, ihren Impf­nach­weis (Pass, QR-Code) oder Gene­se­nen-Nach­weis mit­zu­brin­gen (2 G‑Regel). Wich­tig ist auch der Per­so­nal­aus­weis oder Füh­rer­schein als per­sön­li­ches Iden­ti­fi­ka­ti­ons­mit­tel. Auf den Wegen und am Platz wird eine medi­zi­ni­sche Mas­ke erbe­ten. Jugend­li­chen unter 16 Jah­ren gel­ten als schul-getes­tet und sind unter 3 G‑Regel dabei. Kin­der unter 6 Jah­ren brau­chen kei­ne Mas­ke zu tragen. 

In den Advents-Got­tes­dienst ist kei­ne Anmel­dung nötig. Es darf mit Mas­ke gesun­gen wer­den.  Pfrn. Kas­tens hat für kom­men­den Sonn­tag, 2. Advent, schö­ne, alte Advents­lie­der aus­ge­sucht und unter dem The­ma „Die ers­te Lie­be“ eine inter­es­san­te Pre­digt zur Offen­ba­rung des Johan­nes (2,1–7) vorbereitet.