3500 Euro Soforthilfe für die Flutopfer

Die Lan­des­re­gie­rung stellt unbü­ro­kra­ti­sche und schnel­le Sofort­hil­fe von 200 Mil­lio­nen Euro bereit.

Mit den Sofort­hil­fen wer­den Bür­ge­rin­nen und Bür­ger unmit­tel­bar unter­stützt, die von exis­ten­ti­el­ler Not betrof­fen sind. Ins­ge­samt wer­den an einen Haus­halt maxi­mal 3.500 Euro aus­ge­zahlt. So wird eine ers­te finan­zi­el­le Über­brü­ckung ermög­licht, um eine vor­über­ge­hen­de aku­te Not­la­ge bei der Unter­kunft oder bei der Beschaf­fung von Haus­halts­ge­gen­stän­den finan­zi­ell zu bewältigen.

Die­se Bil­lig­keits­leis­tun­gen kön­nen natür­li­che Per­so­nen erhal­ten, die ihren Wohn­sitz in einer der betrof­fe­nen Regio­nen haben und durch das Unwet­ter Schä­den erlit­ten haben.

Das Antrags­for­mu­lar über die Gewäh­rung der Sofort­hil­fen sind im Innen­stadt­bü­ro, Alte Gerichts­stra­ße 1 ab sofort erhält­lich oder ste­hen unter www.land.nrw zum Down­load bereit. Im Innen­stadt­bü­ro wer­den die aus­ge­füll­ten Anträ­ge auch entgegengenommen.