79-Jährige erhielt keine 300.000-Euro-Spende

Eine 79-jäh­ri­ge Alten­ae­rin hat „Gebüh­ren“ gezahlt, um eine „Spen­de“ über 300.000 Euro zu bekom­men. Auf die „Spen­de“ war­tet sie aller­dings immer noch. Im April lan­de­te eine E‑Mail im elek­tro­ni­schen Post­fach der Senio­rin. Dar­in kün­dig­te angeb­lich ein fran­zö­si­scher Anwalt an, ihr eine „Spen­de“ über 300.000 Euro zu schi­cken. Die Emp­fän­ge­rin müs­se ledig­lich eine vier­stel­li­ge „Gebühr“ bezah­len. Die Senio­rin han­del­te die­se Kos­ten auf eine drei­stel­li­ge Sum­me her­un­ter und über­wies zwei­mal Geld. Doch von der hohen Geld­spen­de hör­te sie fort­an nichts mehr. Als sie den angeb­li­chen Anwalt anschrieb, kamen nur noch Belei­di­gun­gen zurück. Die Senio­rin ver­such­te ver­geb­lich, ihre Über­wei­sung rück­gän­gig zu machen. Die Bank riet ihr zu einer Anzei­ge bei der Polizei.

„Lei­der kommt es immer wie­der zu sol­chen „Gebüh­ren­zah­lun­gen“. Meist über­ra­schen Betrü­ger ihre Opfer mit der Mit­tei­lung über einen hohen Geld­ge­winn bei irgend­ei­nem Gewinn­spiel. Die Opfer sol­len vor­ab die Gebühr für den Notar zah­len, der dann mit einem Geld­kof­fer vor­bei kom­me“, schreibt die Poli­zei in einer Pressemitteilung.

Sie warnt­da­her: „Wer an kei­nem Gewinn­spiel teil­ge­nom­men hat, der kann auch nichts gewin­nen. Seriö­se Gewinn­spiel­an­bie­ter ver­lan­gen kei­ne Gebüh­ren. Und sie han­deln die Aus­zah­lung auch nicht am Tele­fon oder per E‑Mail aus. Des­halb: Bes­ser gar nicht auf sol­che Anru­fe oder Mails ein­ge­hen.“ (cris)