Ab Freitag: Ausgangssperren und Distanzunterricht

Die Schu­len im Mär­ki­schen Kreis blei­ben nach den Oster­fe­ri­en vor­erst im Distanz­un­ter­richt. Ab Frei­tag, den 9. April, gilt eine Aus­gangs­be­schrän­kung von 21 Uhr abends bis fünf Uhr mor­gens im gesam­tem Kreis­ge­biet. Test­stra­te­gie, Impf­kam­pa­gne und digi­ta­le Nach­ver­fol­gung blei­ben wei­ter im Fokus.
Die Infek­ti­ons­zah­len blei­ben im Mär­ki­schen Kreis auf hohem Niveau. Die Kreis­ver­wal­tung reagiert auf die Situa­ti­on: Ab Don­ners­tag, 8 April, gilt eine neue All­ge­mein­ver­fü­gung, die im engen Aus­tausch mit dem NRW-Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um erar­bei­tet wor­den ist. Zen­tra­le Maß­nah­me ist der Erlass einer Aus­gangs­be­schrän­kung von 21 Uhr abends bis fünf Uhr mor­gens ab Frei­tag dem 9. April. Die Ver­fü­gung gilt in Anleh­nung an die aktu­el­le Coro­naschutz­ver­ord­nung des Lan­des zunächst bis zum 18. April.

Die All­ge­mein­ver­fü­gung des Mär­ki­schen Krei­ses fin­den Sie nach Ver­öf­fent­li­chung im Inter­net: www.maerkischer-kreis.de/der-kreis/amtliche-bekanntmachungen/index.php


„Wir set­zen wei­ter auf ziel­füh­ren­de Maß­nah­men, die zum Infek­ti­ons­ge­sche­hen in unse­rem Kreis pas­sen und von denen wir uns ganz gezielt Effek­te erhof­fen. Sehr vie­le Men­schen hal­ten sich vor­bild­lich an die Regeln und mei­den Kon­tak­te. Lei­der nicht alle, was dazu führt, dass wir wei­ter vie­le Infek­tio­nen im pri­va­ten Umfeld haben“, sagt Land­rat Mar­co Voge und ergänzt: „Unse­re Maß­nah­men rich­ten sich wei­ter an die­je­ni­gen, die mit unvor­sich­ti­gem und unko­ope­ra­ti­vem Ver­hal­ten das Infek­ti­ons­ge­sche­hen anfa­chen. Wir brau­chen die­se Ver­schär­fun­gen, um gemein­sam die drit­te Wel­le zu bre­chen und eine Über­las­tung der Kran­ken­häu­ser zu ver­mei­den und die gefähr­de­ten Bevöl­ke­rungs­grup­pen zu schüt­zen.„

Aktu­el­le Situa­ti­on und Ent­schei­dungs­grund­la­ge
Die 7‑Ta­ge-Inzi­denz im Kreis liegt, Stand 8. April, bei 179,2. Sie ist seit dem 25. Febru­ar kon­ti­nu­ier­lich auf einem Niveau von über 100, seit dem 14. März durch­gän­gig über 150. Die Mit­ar­bei­ten­den des Gesund­heits­am­tes sowie die unter­stüt­zen­den Bun­des­wehr­sol­da­ten arbei­ten seit Mona­ten unter Hoch­druck. In den Kli­ni­ken ist die Situa­ti­on ange­spannt und die Zahl der Coro­na-Pati­en­ten auf den Inten­siv­sta­tio­nen kon­stant hoch. Aktu­ell kann es nur durch eine Ver­rin­ge­rung der Fall­zah­len, einen Rück­gang bei schwe­ren Ver­läu­fen und Todes­fäl­len geben.
Im Zusam­men­hang mit dem nun flä­chen­de­cken­den Netz an Schnell­test­stel­len im Kreis wird eine grö­ße­re Dun­kel­zif­fer von Infek­tio­nen ent­deckt, die sich auf die 7‑Ta­ges-Inzi­denz aus­wirkt. „Die flä­chen­de­cken­den Tests sind wich­tig, um sym­ptom­lo­se Fäl­le auf­zu­spü­ren und Infek­ti­ons­ket­ten zu unter­bre­chen“, sagt Vol­ker Schmidt. Ins­ge­samt stellt sich im Kreis wei­ter­hin ein dif­fu­ses Infek­ti­ons­ge­sche­hen dar – mit unter­schied­li­chen Infek­ti­ons­zah­len in den 15 Städ­ten und Gemein­den. 
Für die Ent­schei­dun­gen des Kri­sen­stabs ist nach wie vor nicht allein die Inzi­denz­zahl maß­geb­lich, son­dern vie­le wei­te­re Fak­to­ren dar­über hin­aus. „Zum Bei­spiel deut­li­che Fort­schrit­te durch die Imp­fun­gen: Der Groß­teil der Men­schen über 80 ist mitt­ler­wei­le geimpft und wir rech­nen mit einer deut­li­chen Stei­ge­rung der gelie­fer­ten Impf­stoff­men­gen in den kom­men­den Wochen. Beson­ders die Situa­ti­on in den Kran­ken­häu­sern und die Aus­las­tung in unse­rem Gesund­heits­amt ist wich­tig für unse­re Ent­schei­dung zu den aktu­el­len Maß­nah­men“, sagt Vol­ker Schmidt, Fach­be­reichs­lei­ter Gesund­heit, Sozia­les und Ver­brau­cher­schutz. 

Schu­len blei­ben im Distanz­un­ter­richt
Bereits am 23. März hat der Mär­ki­sche Kreis auf­grund des Infek­ti­ons­ge­sche­hens kreis­weit die Wie­der­auf­nah­me des Distanz­un­ter­richts ver­fügt. Früh­zei­tig haben sich Kri­sen­stab sowie die zustän­di­gen Stel­len mit der Fra­ge zum Schul­be­trieb nach den Oster­fe­ri­en befasst und sich dazu mit dem NRW-Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um und dem Schul­mi­nis­te­ri­um in Ver­bin­dung gesetzt. Am Nach­mit­tag gab das Land kurz­fris­tig bekannt, dass NRW-weit die Schu­len in den Distanz­un­ter­richt wech­seln. Abschluss­klas­sen blei­ben davon aus­ge­nom­men.
Der Kri­sen­stab begrüßt die Rege­lung, da sie sich mit dem vom Mär­ki­schen Kreis bean­trag­ten Vor­ha­ben deckt.Wichtig ist es dem Mär­ki­schen Kreis, die Pla­nungs­si­cher­heit für alle Betei­lig­ten zu erhö­hen sowie einen Wech­sel zwi­schen Distanz- und Wech­sel­un­ter­richt zu ver­mei­den. Es gel­te wei­ter­hin mög­li­che Infek­tio­nen aus den Schu­len in den pri­va­ten Raum und inner­halb der Schu­len zu ver­mei­den, so der Kri­sen­stab.

Aus­gangs­sper­ren auch im Mär­ki­schen Kreis not­wen­dig
Auf­grund des wei­ter­hin hohen Infek­ti­ons­ge­sche­hens und dem kon­stant hohen Inzi­denz­wert sind aus Sicht des Kri­sen­stabs in enger Abstim­mung mit dem NRW-Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um schär­fe­re Maß­nah­men notwendig.Dabei hat der Mär­ki­sche Kreis immer betont, dass die Regeln ver­hält­nis­mä­ßig und ziel­ge­rich­tet zur Situa­ti­on pas­sen müs­sen. Ziel ist es, wie aktu­ell auch in der öffent­li­chen Debat­te zu ver­neh­men, die der­zei­ti­ge Wel­le zu bre­chen. Flan­kie­rend zu den bereits vor­han­de­nen Regeln im pri­va­ten Umfeld (Über­trag der Kon­takt­be­schrän­kun­gen des öffent­li­chen Rau­mes auf den pri­va­ten Raum), wird im Mär­ki­schen Kreis ab Frei­tag (9.April) eine all­ge­mei­ne Aus­gangs­be­schrän­kung in der Zeit von 21 bis 5 Uhr gel­ten. Durch die­se wei­te­re Ein­schrän­kung sol­len pri­va­te Zusam­men­künf­te, die einen erheb­lich zum Infek­ti­ons­ge­sche­hen bei­tra­gen, wei­ter ein­ge­schränkt wer­den und so die Kon­tak­te und mit ihnen ein­her­ge­hend die Infek­tio­nen gesenkt wer­den.
Aus­nah­men gel­ten unter ande­rem bei
• Medi­zi­ni­schen Not­fäl­len
• Arbeits­weg oder Berufs­aus­übung
• Für­sor­ge­tä­tig­kei­ten oder Betreu­ung Unter­stüt­zungs­be­dürf­ti­ger
• Der Beglei­tung Ster­ben­der
• Der Ver­sor­gung von Tie­ren
• Besuch von Ehe­gat­ten oder Lebens­part­nern in deren Woh­nung 
• Ähn­li­che gewich­ti­ge und unab­weis­ba­re Zwe­cke
Die ent­spre­chen­de All­ge­mein­ver­fü­gung wird am Nach­mit­tag ver­öf­fent­licht. Die Maß­nah­me geht ein­her mit eng­ma­schi­gen Kon­trol­len. Eine Beschei­ni­gung des Arbeit­ge­bers wird nicht benö­tigt. Der Appell des Kri­sen­stabs: „Jeder von uns kann sei­nen Bei­trag im Kampf gegen die Pan­de­mie leis­ten, in dem er sich umsich­tig, vor­sich­tig und dis­zi­pli­niert ver­hält – gera­de auch weil die anste­cken­de­re, bri­ti­sche Muta­ti­on in unse­rem Kreis vor­herr­schend ist. Es bleibt daher drin­gend erfor­der­lich, dass wir alle wei­ter­hin unse­re Kon­tak­te auf ein Mini­mum beschrän­ken, zuhau­se blei­ben und uns an Hygie­ne- und Abstands­re­geln hal­ten. Das Virus unter­schei­det nicht zwi­schen öffent­li­chem und pri­va­tem Raum. Bedeu­tet auch: Wer im Home-Office arbei­ten kann, soll­te dies wahr­neh­men.„

Wei­ter Fokus auf die wich­ti­gen Maß­nah­men zur Pan­de­mie-Bekämp­fung
Dar­über hin­aus ste­hen wei­ter beson­ders drei The­men im Fokus der gemein­sa­men Pan­de­mie­be­kämp­fung:
1) Die inten­si­ven gemein­sa­men Bemü­hun­gen zum Aus­bau der Test­ka­pa­zi­tä­ten im gesam­ten Kreis­ge­biet zei­gen Wir­kung. Das Schnell­test­an­ge­bot im Mär­ki­schen Kreis wird bereits gut ange­nom­men und befin­det sich im ste­ti­gen Aus­bau. Mitt­ler­wei­le sind 117 Test­stel­len im Mär­ki­schen Kreis zuge­las­sen, die am ver­gan­ge­nen Tag über 5.200 Schnell­tests durch­ge­führt haben. Die­ser Schwer­punkt auf eine wirk­sa­me Test­stra­te­gie mit einem flä­chen­de­cken­den Ange­bot ist eine wich­ti­ge Grund­la­ge für zukünf­ti­ge Öff­nungs­per­spek­ti­ven. Durch eine Aus­wei­tung der Kapa­zi­tä­ten sol­len bis zu 10.000 Schnell­tests pro Tag ermög­licht wer­den. Land­rat Mar­co Voge erklärt: „Hier haben auch die Städ­te und Gemein­den einen ent­schei­den­den Bei­trag geleis­tet, um wohn­ort­nah und flä­chen­de­ckend Ange­bo­te für die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger in die Wege zu lei­ten.„
Ger­ne möch­te der Mär­ki­sche Kreis die Akzep­tanz und die Nut­zung von Schnell­tests durch die Bevöl­ke­rung wei­ter erhö­hen. Hier­zu wäre per­spek­ti­visch die Nut­zung des Para­gra­phen 16 II der Coro­naschutz­ver­ord­nung des Lan­des ein geeig­ne­tes Mit­tel. Die in der Ver­ord­nung vor­ge­se­he­ne Öff­nungs­klau­sel, die unter ande­rem den Besuch im Ein­zel­han­del mit einem nega­ti­ven Schnell­test vor­sieht, ist zugleich ein Mit­tel, um sym­ptom­lo­se Fäl­le auf­zu­spü­ren und Infek­ti­ons­ket­ten zu unter­bre­chen.
Dar­über hin­aus wäre eine Öff­nungs­per­spek­ti­ve ein wich­ti­ges Zei­chen für den Ein­zel­han­del, Betrie­be und die hei­mi­sche Wirt­schaft. Unter Vor­la­ge eines nega­ti­ven Schnell­tests und mit wirk­sa­men Hygie­ne­kon­zep­ten sind Anste­ckun­gen unwahr­schein­li­cher, als im pri­va­ten Bereich. Unter Berück­sich­ti­gung der Ent­schei­dun­gen auf Bun­des- und Län­der­ebe­ne, die in der kom­men­den Woche anste­hen, will der Mär­ki­sche Kreis eine sol­che Öff­nungs­per­spek­ti­ve im Blick behal­ten. Für das NRW-Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um steht ein erhöh­tes Infek­ti­ons­ge­sche­hen nicht grund­sätz­lich im Wider­spruch zur Klau­sel. Das Minis­te­ri­um sieht den Vor­teil in der Anreiz­funk­ti­on für Schnell­tests. Ein­her geht die Bit­te des Kri­sen­stabs für Besor­gun­gen oder Ein­käu­fe nicht auf Nach­bar­städ­te oder ‑krei­se aus­zu­wei­chen: „Die Mobi­li­tät ein­schrän­ken ist ein zen­tra­les Mit­tel, um Infek­tio­nen zu ver­mei­den.„
2) Die Imp­fun­gen schrei­ten vor­an, sodass beson­ders in den älte­ren Bevöl­ke­rungs­grup­pen die Infek­ti­ons­zah­len sin­ken. Mit der zusätz­li­chen Impf­stel­le in Iser­lohn-Drös­che­de und dem nun begon­ne­nen Über­gang der Imp­fun­gen in die Haus­arzt­pra­xen, nimmt die Impf­kam­pa­gne auch im Mär­ki­schen Kreis kon­ti­nu­ier­lich an Fahrt auf. Über das Oster­wo­chen­en­de wur­den mehr als 6.000 Per­so­nen geimpft. Ins­ge­samt sind im Mär­ki­schen Kreis bis­her über 74.000 Imp­fun­gen ver­ab­reicht wor­den. „Imp­fen ist und bleibt das wirk­sams­te Mit­tel im Kampf gegen das Virus und im Hin­blick auf Per­spek­ti­ven zurück zur Nor­ma­li­tät. Unser Team im Impf­zen­trum mit bei­den Stand­or­ten leis­tet super Arbeit“, betont Land­rat Voge.
3) Die digi­ta­le Kon­takt­nach­ver­fol­gung muss als wirk­sa­mes Mit­tel zum Ein­satz kom­men. Der Mär­ki­sche Kreis arbei­tet wei­ter mit Nach­druck an der Anbin­dung der LUCA-App an das Gesund­heits­amt und hat früh­zei­tig signa­li­siert, dass die ent­spre­chen­den Vor­aus­set­zun­gen geschaf­fen wer­den, damit die App vor Ort genutzt wer­den kann. Die­se soll nach län­ge­rem War­ten auf den Anbie­ter nun zeit­nah erfol­gen. Sobald die Anbin­dung erfolgt ist, wird der Mär­ki­sche Kreis umge­hend infor­mie­ren. Dar­über hin­aus bleibt die Kreis­ver­wal­tung anbie­ter­of­fen – auch im Hin­blick auf eine even­tu­ell lan­des­weit ein­heit­li­che Schnitt­stel­le. „Uns wur­de vom Anbie­ter eine zeit­na­he Anbin­dung zuge­si­chert. Ziel war es, früh­zei­tig ein kla­res Signal für Gas­tro­no­mie, Han­del oder Kul­tur­ein­rich­tun­gen zu set­zen, damit die­se die nöti­ge Pla­nungs­si­cher­heit haben“, erklärt Land­rat Voge.

Fazit
„Die Gesamt­si­tua­ti­on in unse­rem Kreis aber auch im Land und auf Bun­des­ebe­ne ist nach wie vor dyna­misch. Wir haben immer aus­drück­lich betont, die Lage stets neu zu bewer­ten und uns wei­te­re Maß­nah­men vor­zu­be­hal­ten, wenn sie not­wen­dig sind“, sagt Kai Els­wei­er aus dem Kri­sen­stab und ergänzt: „Die neu­en Beschlüs­se sind das Ergeb­nis einer aus­ge­wo­ge­nen Prü­fung und Ana­ly­se im Kri­sen­stab sowie mit dem NRW-Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um. Mit der Aus­gangs­sper­re set­zen wir ganz gezielt da an, wo im Kreis Pro­ble­me bestehen.“ 
Die wei­te­re Ver­schär­fung rich­tet sich in ers­ter Linie an die­je­ni­gen, die nicht ver­ant­wor­tungs­voll han­deln und somit ande­re gefähr­den. Alle Maß­nah­men wer­den ste­tig auf ihre Ver­hält­nis­mä­ßig­keit geprüft und bei den Ent­schei­dun­gen wird Wert auf ziel­ge­rich­te­te Mit­tel gelegt. Jede Ver­schär­fung ist auch immer eine Ein­schrän­kung der Grund­rech­te, mit der ver­ant­wor­tungs­voll umge­gan­gen wer­den muss.
Der Kri­sen­stab weist dar­auf hin, dass Ver­stö­ße gegen Rege­lun­gen der Coro­naSch­VO, die mit die­ser All­ge­mein­ver­fü­gung wirk­sam wer­den, als Ord­nungs­wid­rig­keit mit einem Buß­geld geahn­det wer­den können.