Alte Elektrogeräte sollten korrekt entsorgt werden

Der Mär­ki­sche Kreis appel­liert, Elek­tro­alt­ge­rä­te aus­schließ­lich über die kom­mu­na­len Wert­stoff­hö­fe oder die Rück­nah­me­stel­len des Han­dels zu entsorgen.

Bür­ge­rin­nen und Bür­ger soll­ten Elek­tro­alt­ge­rä­te aus­schließ­lich über die kom­mu­na­len Wert­stoff­hö­fe oder die Rück­nah­me­stel­len des Han­dels ent­sor­gen. Dadurch kann jeder Haus­halt einen effek­ti­ven Bei­trag leis­ten, um Kos­ten zu sen­ken, Ener­gie zu spa­ren und das Kli­ma zu schüt­zen. Dar­auf macht der Mär­ki­sche Kreis auf­merk­sam. Alt­ge­rä­te soll­ten kei­nes­falls in die Hän­de ille­ga­ler Schrott­samm­ler oder in die Rest­müll­ton­ne gege­ben werden.

Die Zei­ten, in der ein „Klün­gels­kerl“ im Prit­schen­wa­gen mit der typi­schen Melo­die auf sei­ne Alt­me­tall­samm­lung auf­merk­sam mach­te, sind längst vor­bei. Heu­te fah­ren die Schrott­samm­ler in zumeist aus­ge­mus­ter­ten Klein­trans­por­tern durch Wohn­ge­bie­te, um bereit­ge­stell­ten Sperr­müll nach Brauch­ba­rem zu durch­stö­bern. Auf die weit­hin hör­ba­re, musi­ka­li­sche Ankün­di­gung ver­zich­ten die Fah­rer lie­ber. „Aus gutem Grund“, erklärt Dr. Johan­nes Osing, Lei­ter des Fach­diens­tes Umwelt, „denn es ist Dieb­stahl, wenn Schrott­samm­ler Gegen­stän­de mit­neh­men, die zur kom­mu­na­len Sperr­müll­samm­lung auf den Bür­ger­steig gestellt wurden“.

Abge­se­hen haben es die Samm­ler ins­be­son­de­re auf Elek­tro­schrott, der vie­le wert­vol­le Metal­le ent­hält. In aus­ran­gier­ten Kühl­schrän­ken ist es bei­spiels­wei­se der Kom­pres­sor aus Kup­fer, der Geld bringt. Um an die wert­hal­ti­gen Bestand­tei­le zu kom­men, wer­den die Gerä­te aber oft unsach­ge­mäß aus­mon­tiert. Stof­fe wie etwa gif­ti­ge Kühl­mit­tel und ande­re unbrauch­ba­re Tei­le lan­den nicht sel­ten in der Land­schaft. Die Kom­mu­nen müs­sen den Müll dann weg­räu­men und ent­sor­gen, was mit hohen Kos­ten für die All­ge­mein­heit ver­bun­den ist. Jeden ille­ga­len Samm­ler, der von der Poli­zei erwischt wird, erwar­tet eine Anzei­ge. Die Abfall­wirt­schafts­be­hör­de der Kreis­ver­wal­tung ver­zeich­net Jahr für Jahr mehr Fäl­le. Sind in 2020 noch 138 Fäl­le von der Poli­zei zur Anzei­ge gebracht wor­den, stieg die Anzahl im dar­auf­fol­gen­den Jahr bereits auf 195 – Ten­denz steigend.

Das ille­ga­le Sam­meln lässt sich dadurch unter­bin­den, indem Pri­vat­haus­hal­te für ihre Alt­ge­rä­te kon­se­quent die kom­mu­na­len Sam­mel­stel­len oder die Rück­nah­me durch den Ein­zel­han­del nut­zen. „Dadurch wird sicher­ge­stellt, dass gefähr­li­che Mate­ria­li­en kor­rekt ent­sorgt wer­den“, sagt Dr. Osing. Durch zer­ti­fi­zier­te Recy­cling­an­la­gen wird außer­dem geprüft, ob eine Wie­der­ver­wen­dung in Betracht kommt. Andern­falls wer­den Metal­le wie Eisen, Alu­mi­ni­um und Kup­fer, aber auch Kunst­stof­fe und Glas aus dem Elek­tro-Schrott zurück­ge­won­nen und lie­fern so wie­der wert­vol­le Res­sour­cen. Dadurch muss zum Bei­spiel kein neu­es Metall aus Erzen gewon­nen oder Kunst­stof­fe aus Erd­öl her­ge­stellt wer­den. Dies spart deut­lich Ener­gie und CO2. „Lei­der“, sagt Dr. Osing, „lan­det in Deutsch­land noch immer mehr als 50 Pro­zent der elek­tri­schen und elek­tro­ni­schen Alt­ge­rä­te fälsch­li­cher­wei­se im Haus­müll oder in ille­ga­len Hän­den, so dass die­ser wich­ti­ge Recy­cling­kreis­lauf unter­bro­chen ist.“ Des­halb appel­liert er an alle Bür­ge­rin­nen und Bür­ger: „Ent­sor­gen Sie ihren E‑Schrott rich­tig, das ist ein eben­so ein­fa­cher wie effek­ti­ver Bei­trag zum Klimaschutz.“

Hin­ter­grund

Das Sam­meln von Alt­me­tal­len ist nicht gene­rell ver­bo­ten. Es muss aber dem Kreis als Abfall­wirt­schafts­be­hör­de ange­zeigt wer­den. Die Kopie der Bestä­ti­gung muss im Sam­mel­fahr­zeug mit­ge­führt wer­den. Zusätz­lich ist das Fahr­zeug vor­ne und hin­ten mit einem A‑Schild zu kenn­zeich­nen. Oft wer­den im Rah­men der poli­zei­li­chen Kon­trol­len aber auch noch ande­re Ver­ge­hen fest­ge­stellt. Nicht sel­ten ist der Fahr­zeug­zu­stand so schlecht, dass er nicht den Ver­kehrs­vor­schrif­ten ent­spricht. Zudem ist die Ladung im Trans­por­ter nicht gesi­chert oder das Fahr­zeug schlicht­weg über­la­den. Dadurch kann sich das Unfall­ri­si­ko extrem erhöhen.

Infor­ma­tio­nen fin­den sich unter www.maerkischer-kreis.de , Abfall A‑Z („A“) unter dem Stich­wort: „Abfall­trans­port nicht gefähr­li­cher Abfäl­le – Anzei­ge für gewerb­li­che Trans­por­teu­re“. (pmk)


Jeden ille­ga­len Samm­ler, der von der Poli­zei erwischt wird, erwar­tet eine Anzei­ge. Die Abfall­wirt­schafts­be­hör­de der Kreis­ver­wal­tung ver­zeich­net Jahr für Jahr mehr Fäl­le. Sym­bol­fo­to: Kreis­po­li­zei­be­hör­de Mär­ki­scher Kreis