„Amicitia“ kann jetzt doch Wünsche erfüllen

Der Musik­ver­ein „AMICITIA 1796“ Gar­beck e.V. ist sehr glück­lich, dass er sein Wunsch­kon­zert, wel­ches ursprüng­lich für Sams­tag, 28. März, geplant war, nun doch ver­an­stal­ten kann. Das tra­di­tio­nel­le Wunsch­kon­zert wird nun am Sams­tag, 3. Okto­ber, um 15 Uhr auf dem Gelän­de der Fir­ma Bal­ver Zinn, Josef Jost, in Gar­beck stattfinden.

„Wir sind sehr dank­bar, dass Josef Jost, Geschäfts­füh­rer der Fir­ma Bal­ver Zinn Josef Jost, es uns ermög­licht, unser Wunsch­kon­zert auf sei­nem Fir­men­ge­län­de durch­zu­füh­ren“, so Vor­sit­zen­der Micha­el Vol­mer. Der für das Wunsch­kon­zert vor­ge­se­he­ne Bereich liegt zwi­schen zwei Fabrik­hal­len, ist über­dacht und an den Sei­ten offen. „Kurz­um: Ein opti­ma­ler Platz, um unter den gel­ten­den Hygie­ne- und Infek­ti­ons­schutz­auf­la­gen des Lan­des NRW, ein Kon­zert mit maxi­mal 280 Zuhö­rern zu ver­an­stal­ten. Sozu­sa­gen ein über­dach­tes Open Air Kon­zert“, freu­en sich die Musi­ker auf das Kon­zert. An glei­cher Stel­le fand auch schon mal der Abschluss­got­tes­diens­te der Stern­wall­fahrt statt.

Wie üblich wer­den das Vor­or­ches­ter unter der Lei­tung von Tim Volk­mer, das Jugend­or­ches­ter unter der Lei­tung von Micha­el Ham­me­cke und das Gro­ße Orches­ter unter der Lei­tung von Tobi­as Schüt­te ihr Kön­nen unter Beweis stel­len und die Wün­sche der Musik­lieb­ha­ber der AMICITIA erfüllen.

Ab Diens­tag, 15. Sep­tem­ber, besu­chen die Musi­ke­rin­nen und Musi­ker, unter Beach­tung der Hygie­ne- und Abstands­re­ge­lun­gen, wie­der die Bürger*innen der Gemein­de Gar­beck und neh­men die musi­ka­li­schen Wün­sche gegen eine Spen­de ent­ge­gen. Die­se Spen­den sind ein wich­ti­ger Grund­pfei­ler der Jugend­ar­beit der „Amicitia“. Die im Früh­jahr bereits ver­kauf­ten Ein­tritts­kar­ten zum Wunsch­kon­zert 2020 behal­ten natür­lich ihre Gültigkeit.

Der Musik­ver­ein „AMICITIA 1796“ Gar­beck sorgt sich sehr um die Sicher­heit sei­ner Besu­cher und der Musi­ke­rin­nen und Musi­ker und erstellt in Abstim­mung mit den Behör­den für die­ses Kon­zert ein eige­nes Hygie­ne- und Infek­ti­ons­schutz­kon­zept, wel­ches vor­sieht, für die Zuhö­rer Sitz­grup­pen mit max. 10 Per­so­nen bereit­zu­stel­len, die in aus­rei­chen­dem Abstand zuein­an­der auf­ge­stellt wer­den. Dort wer­den Anwe­sen­heits­lis­ten für die Besucher*innen bereit­lie­gen. Zudem besteht eine Mas­ken­pflicht, wenn der zuge­wie­se­ne Platz noch nicht ein­ge­nom­men wur­de oder die­ser ver­las­sen wird.