Aus dem Discounter direkt in die Justizvollzugsanstalt

Ein 50-jäh­ri­ger Frön­den­ber­ger woll­te am Sams­tag­mor­gen Scho­ko­creme und Smo­thies an der Kas­se vor­bei aus einem Dis­coun­ter an der Holze­ner Dorf­stra­ße schmug­geln. Als er ande­re Ware bezah­len woll­te, fiel einer Mit­ar­bei­te­rin eine glas­för­mi­ge „Beu­le“ auf dem Bauch des Kun­den auf. Sie hol­te einen Kol­le­gen zur Ver­stär­kung und bat den Mann, ins Büro mit­zu­kom­men. Dort wur­de er reni­tent und ver­such­te, den Mit­ar­bei­tern Faust­schlä­ge zu ver­pas­sen. Die Mit­ar­bei­ter hiel­ten ihn bis zum Ein­tref­fen der Poli­zei fest. Bei dem Geran­gel ging Ein­rich­tung im Büro zu Bruch. Die Poli­zei nahm den Tat­ver­däch­ti­gen direkt mit. Wie sich her­aus­stell­te, lag ein Haft­be­fehl gegen ihn vor. Ein Poli­zei­wa­gen brach­te ihn in die Jus­tiz­voll­zugs­an­stalt. Die Poli­zei schrieb eine Anzei­ge wegen eines räu­be­ri­schen Diebstahls.