Böse Überraschung: Fake anstatt Urlaubsfreude

Es soll­te ein schö­ner Urlaub am Boden­see wer­den: Eine Men­de­ne­rin hat im März über eine Sei­te im Inter­net eine Feri­en­woh­nung gebucht. Den hal­ben Preis über­wies sie, wie gefor­dert, auf das Kon­to einer Pri­vat­per­son bei einer Direkt­bank. Dann kam eine Stor­nie­rungs­mel­dung. Grün­de wur­den nicht genannt. Die Inter­net­sei­te ist off­line. Geld floss bis­her nicht zurück. Des­halb erstat­te­te die Men­de­ne­rin Anzei­ge wegen Betrugs. Die Poli­zei ermittelt.

Eine der­ar­ti­ge Masche ist aller­dings bekannt bei der Poli­zei: Fake-Shops bie­ten auch Urlaubs­rei­sen. Betrü­ger offe­rie­ren Feri­en­woh­nun­gen und klau­en Fotos von tat­säch­lich exis­tie­ren­den Häu­sern – manch­mal sogar deren Adres­sen. Im schlimms­ten Fall machen sich die Urlau­ber auf den Weg und ste­hen dann vor ver­schlos­se­ner Tür: Der ech­te Besit­zer hat die Woh­nung natür­lich ander­wei­tig ver­mie­tet und weiß nichts von dem zwei­ten Urlauber.

Es gel­ten die gene­rel­len Tipps beim Online-Ein­kauf: Die Vor­freu­de über ein ver­meint­li­ches Schnäpp­chen soll­te nicht blind machen. Die größ­te Gefahr lau­ert bei Spon­tan­käu­fen oder ‑buchun­gen.

Suchen Sie nach Bewer­tun­gen ande­rer Kun­den. Es gibt diver­se „Fake-Shop“-Listen.

Nut­zen Sie beim Online-Kauf kei­ne inter­na­tio­na­len Zah­lungs­diens­te, die eine Ver­fol­gung oder Rück­bu­chung unmög­lich machen. Beim Last­schrift­ver­fah­ren kön­nen vor­ge­nom­me­ne Abbu­chun­gen hin­ge­gen eine gewis­se Zeit rück­gän­gig gemacht werden.

Hat der Anbie­ter ein voll­stän­di­ges Impres­sum mit allen vor­ge­schrie­be­nen Daten? Ist der Anbie­ter über­haupt klar zu iden­ti­fi­zie­ren? Bie­tet er einen Sicherungsschein?

Für eine Anzei­ge ist es wich­tig, alle Bewei­se zu sichern (E‑Mail-Ver­kehr, Bestä­ti­gun­gen etc.). Die Anzei­ge macht auf jeden Fall Sinn. Sie hilft zumin­dest, Fake-Ange­bo­te mög­lichst schnell vom Netz zu bekom­men und ande­re Men­schen vor einem teu­ren Fehl­griff zu bewahren.