DB-Eater des Auspuffendtopfes nicht vorhanden

Am Diens­tag führ­te die Poli­zei eine Ver­kehrs­kon­trol­le am Kohl­berg, zwi­schen Neu­en­ra­de und Alte­na-Dah­le durch. Gegen 10.45 Uhr fiel den Beam­ten auf der Dah­ler Stra­ße ein Kraft­rad mit deut­lich zu lau­ter Aus­puff­an­la­ge auf.

Der Fahr­zeug­füh­rer wur­de ange­hal­ten und über­prüft. Bei der Kon­trol­le fiel auf, dass der DB-Eater des Aus­puf­fendtop­fes nicht vor­han­den war. Die­ser wur­de durch den Fahr­zeug­füh­rer ent­fernt. Hier­durch bedingt war die Laut­stär­ke der Aus­puff­an­la­ge deut­lich zu laut. Die Aus­puff­an­la­ge wur­de sichergestellt/beschlagnahmt. Da der Ver­stoß vor­sätz­lich erfolg­te, müs­sen der Fahr­zeug­füh­rer und der Fahr­zeug­hal­ter jeweils mit einer Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­an­zei­ge in Höhe von 180 EUR und 270 EUR sowie mit einem Punkt in Flens­burg rech­nen. Durch die Zulas­sung­stel­le des Mär­ki­schen Krei­ses wur­de zudem eine Beschrän­kung des Betrie­bes für das Zwei­rad ver­an­lasst. Die­se geht dem Fahr­zeug­hal­ter schrift­lich zu.