Ehejubiläen sollten jetzt im Rathaus gemeldet werden

Da aus per­so­nen­stands­recht­li­chen und daten­schutz­recht­li­chen Grün­den eine Erfas­sung der Jubel­paa­re nicht mehr umfas­send mög­lich ist, bit­tet die Stadt­ver­wal­tung Bal­ve alle Ehe­paa­re, die 2023 ihre stan­des­amt­li­che
Gol­de­ne Hoch­zeit (50 Jah­re),
Dia­man­te­ne Hoch­zeit (60 Jah­re),
Eiser­ne Hoch­zeit (65 Jah­re) oder
Gna­den­hoch­zeit (70 Jah­re) fei­ern kön­nen,
sich früh­zei­tig im Rat­haus der Stadt Bal­ve (Zim­mer 25, Tel. 02375/926–125) zu mel­den, damit ihnen durch die Stadt Bal­ve zu die­sem Ereig­nis gra­tu­liert wer­den kann. Die Bekannt­ga­be kann, im Ein­ver­neh­men mit dem Jubel­paar, auch durch Ange­hö­ri­ge vor­ge­nom­men wer­den und ist durch die Vor­la­ge der Ehe­schlie­ßungs­ur­kun­de (Fami­li­en­buch) nach­zu­wei­sen.
Wenn kei­ne Gra­tu­la­ti­on erwünscht wird, ist eine Rück­mel­dung nicht erforderlich.