Ehepaar aus Dortmund hielt Polizei in Atem

Am 9. Janu­ar gegen 18.50 Uhr wur­de in Sun­dern eine 37-jäh­ri­ge Pkw-Fah­re­rin aus Dort­mund von der Poli­zei kon­trol­liert. Sie war in Beglei­tung eines 38-jäh­ri­gen Man­nes, eben­falls aus Dort­mund, der auf dem Bei­fah­rer­sitz saß. Es wur­de fest­ge­stellt, dass sie ihren Pkw unter dem Ein­fluss von Dro­gen geführt hat. Eine Blut­pro­be wur­de ange­ord­net und eine Anzei­ge gefer­tigt. Ihr wur­de die Wei­ter­fahrt bis zur Aus­nüch­te­rung untersagt. 

Gegen 20:49 Uhr wur­de der Pkw der Frau zwi­schen Sun­dern und Hüs­ten noch­mals fah­ren­der Wei­se fest­ge­stellt. Der Pkw wur­de in Hüs­ten durch die Poli­zei ange­hal­ten und kon­trol­liert. Am Kon­troll­ort stieg der 38-jäh­ri­ge Fah­rer des Pkw, der bei dem vor­aus­ge­gan­gen Ein­satz noch auf dem Bei­fah­rer­sitz saß, aus und flüch­te­te zu Fuß vor der Poli­zei. Die 37-jäh­ri­ge aus dem ers­ten Ein­satz saß zu die­sem Zeit­punkt auf dem Bei­fah­rer­sitz. Der Flüch­ti­ge konn­te nach kur­zer Ver­fol­gung durch die Poli­zis­ten gestellt werden. 

Es wur­de fest­ge­stellt, dass er auch unter dem Ein­fluss von Dro­gen stand. Wei­ter hat­te er kei­ne Fahr­erlaub­nis zum Füh­ren von Pkw. Auch bei ihm wur­de eine Blut­pro­be ange­ord­net und eine Anzei­ge gegen ihn gefertigt. 

In dem Zeit­raum, als die Poli­zis­ten den flüch­ti­gen Fah­rer ver­folg­ten, setz­te sich die Bei­fah­re­rin wie­der an das Steu­er des Pkw, obwohl ihr nach den vor­aus­ge­gan­ge­nen Maß­nah­men gegen sie die Wei­ter­fahrt unter­sagt wur­de. Sie flüch­te­te mit dem Pkw vom Ein­satz­ort, konn­te jedoch im Rah­men einer Fahn­dung im Nah­be­reich ange­trof­fen werden. 

Bei ihr wur­de, weil sie immer noch unter Ein­fluss von Dro­gen stand, noch­mals eine Blut­pro­be ange­ord­net und eine Anzei­ge gegen sie vor­ge­legt. Der Fahr­zeug­schlüs­sel des Pkw wur­de sichergestellt.