Erst Party – dann zur Polizeiwache

Nach einer Mel­dung über eine Ruhe­stö­rung lan­de­te ein 37-jäh­ri­ger Mann am frü­hen Mor­gen des 2. Weih­nachts­fei­er­tag im Gewahr­sam der Poli­zei. Kurz nach Mit­ter­nacht gab es den ers­ten Ein­satz: Die Beam­ten ermahn­ten zur Ruhe. Doch eine Drei­vier­tel­stun­de spä­ter lief in der Woh­nung des Mehr­fa­mi­li­en­hau­ses immer noch eine lau­te Party. 

Als die Poli­zei­be­am­ten erneut nach dem rech­ten schau­en woll­ten, bestritt der Mie­ter jed­we­de Lärm­be­läs­ti­gung. Der stark alko­ho­li­sier­te Fami­li­en­va­ter wei­ger­te sich, sei­nen Aus­weis vor­zu­zei­gen und soll­te des­halb nach eini­gen Dis­kus­sio­nen zur Fest­stel­lung der Iden­ti­tät mit­ge­nom­men wer­den zur Poli­zei­wa­che. Dage­gen sträub­te er sich mit Leibeskräften. 

Als die Poli­zei­be­am­ten ihn über­wäl­tigt und Hand­fes­seln ange­legt hat­ten, misch­ten sich die Ehe­frau und die min­der­jäh­ri­gen Kin­der ein. Die 37-jäh­ri­ge Ehe­frau schlug einen Poli­zei­be­am­ten mehr­mals auf den Arm und zog ihn unter Schrei­en zurück in ihre Woh­nung. Ihre Töch­ter stie­ßen den Poli­zei­be­am­ten weg. Auch die Frau wur­de schließ­lich über­wäl­tigt und in Hand­fes­seln gelegt. Auch sie muss­te mit­kom­men zur Wache, wo ihr und ihrem Mann Blut­pro­ben abge­nom­men wurden. 

Die Poli­zei schrieb gegen die Frau Straf­an­zei­gen wegen Wider­stands gegen Voll­stre­ckungs­be­am­te bzw. eines tät­li­chen Angriffs auf Poli­zei­be­am­te sowie wegen Gefan­ge­nen­be­frei­ung. Da der 37-Jäh­ri­ge über Schmer­zen klag­te, wur­de er spä­ter ins Kran­ken­haus gebracht.