Falsche Rücksichtnahme bei Kindern ist gefährlich!

Seit Ende der Som­mer­fe­ri­en lau­fen die Rad­fahr­aus­bil­dun­gen an den Grund­schu­len bereits schon wie­der auf Hoch­tou­ren. Viert­kläss­ler erler­nen hier die grund­le­gen­den Ver­hal­tens­wei­sen, wie man sich als Rad­fah­rer im Stra­ßen­ver­kehr zu ver­hal­ten hat. Mit Beginn der Herbst­zeit wird dann der Schwer­punkt der Ver­kehrs­si­cher­heits­ar­beit der Poli­zei auf die Ver­kehrs­er­zie­hung in den Kin­der­gär­ten ver­la­gert. Ziel­grup­pe sind hier die Vor­schul­kin­der. Die Übun­gen im öffent­li­chen Stra­ßen­ver­kehr sind hier immer eine beson­de­re Her­aus­for­de­rung. Ins­be­son­de­re dann, wenn ande­re Ver­kehrs­teil­neh­mer plötz­lich dort anhal­ten, wo es der Gesetz­ge­ber eigent­lich nicht vorgibt. 

Auf­grund eigent­lich gut gemein­ter Rück­sicht­nah­me wer­den Kin­der gera­de im Bereich der Vor­fahrt­re­ge­lun­gen zusätz­lich ver­un­si­chert. Denn wie sol­len die­se Regeln ver­in­ner­licht wer­den, wenn der vor­fahrt­be­rech­tig­te Auto­fah­rer plötz­lich an der Kreu­zung ste­hen bleibt und stark ges­ti­ku­lie­rend dar­auf besteht, dass das war­te­pflich­ti­ge Kind mit sei­nem Rad zuerst fährt?! 

Ein ähn­li­ches Bei­spiel müs­sen die Beam­ten immer wie­der in der Ver­kehrs­er­zie­hung erle­ben: Kin­der müs­sen oft auch an Stel­len ohne Que­rungs­hil­fe die Fahr­bahn über­que­ren. Hier hal­ten Auto­fah­rer immer wie­der an, um die Kin­der über die Fahr­bahn zu win­ken. Hier kann es zu gefähr­li­chen Situa­tio­nen kom­men, wenn die Kin­der sich dann blind auf den Erwach­se­nen im Auto ver­las­sen und ohne die Gegen­rich­tung zu beach­ten auf die Fahr­bahn lau­fen. Noch schlim­mer kann es kom­men, wenn Fahr­zeu­ge das anhal­ten­de Auto plötz­lich über­ho­len. Auch hier sind schwe­re Unfäl­le vor­pro­gram­miert (Foto).

„Ja – gegen­sei­ti­ge Rück­sicht­nah­me ist wich­tig! Aber dann bit­te mit Sinn und Ver­stand! Daher gilt: Wenn Kin­der ohne Que­rungs­hil­fe die Fahr­bahn über­que­ren, hal­ten Sie aus den beschrie­be­nen Grün­den nicht an! Fah­ren Sie lang­sam! Sei­en Sie auf­merk­sam und brems­be­reit!“, so die Verkehrserzieher.

An Que­rungs­hil­fen gilt: Am Zebra­strei­fen ist das Ermög­li­chen der Über­que­rung Pflicht für den Fahr­zeug­ver­kehr! An der Ver­kehrs­in­sel ist es kein Muss, aber eine gute Mög­lich­keit Rück­sicht zu üben.