H5-Vogelgrippenvirus in Menden nachgewiesen

Die Vogel­grip­pe ist im Mär­ki­schen Kreis ange­kom­men. Sie wur­de in einem Betrieb in Men­den nach­ge­wie­sen.
In einer Lege­hen­nen­hal­tung in Men­den ist am Diens­tag, 23. März, der Ver­dacht auf das Vor­lie­gen der Aviä­ren Influ­en­za (Vogel­grip­pe) fest­ge­stellt wor­den. Das teilt der Mär­ki­sche Kreis mit. Der Betrieb hat­te 100 Jung­hen­nen aus der Regi­on Pader­born gekauft. Bei dem Ursprungs­be­trieb war bereits am 20. März die Erkran­kung fest­ge­stellt wor­den. Die vor­her nach Men­den ver­kauf­ten Tie­re waren lei­der auch schon infi­ziert und zeig­ten deut­li­che Krankheitserscheinungen.

Der Ver­dacht hat sich inzwi­schen bestä­tigt. Als Erre­ger wur­de das hoch­pa­tho­ge­ne Influ­en­za A‑Virus des Sub­typs H5 amt­lich nach­ge­wie­sen. Der betrof­fe­ne Bestand wur­de gesperrt und die Tötung der Tie­re aus Tier­schutz­grün­den und zur Aus­schal­tung des Seu­chen­her­des ange­ord­net und durch­ge­führt. Das Virus ist hoch anste­ckend und befällt neben Hüh­nern auch Puten, Enten und Tau­ben. Eine Ver­brei­tung der Krank­heit in ande­re Geflü­gel­be­stän­de muss unbe­dingt ver­hin­dert werden.

Das Vete­ri­när­amt hat eine All­ge­mein­ver­fü­gung in Vor­be­rei­tung, danach wer­den ein Sperr­be­zirk sowie ein Beob­ach­tungs­ge­biet ein­ge­rich­tet. Für bei­de Restrik­ti­ons­ge­bie­te gilt dann eine Auf­stal­lungs­pflicht für alle Geflü­gel­be­stän­de. Geflü­gel­hal­ter wer­den gebe­ten, ihre Bestän­de dem Vete­ri­när­amt zu mel­den. Das kann per E‑Mail unter Veterinaer@maerkischer-kreis.de geschehen.

Die Geflü­gel­pest ist im Mär­ki­schen Kreis ange­kom­men. Der Kreis berei­tet eine All­ge­mein­ver­fü­gung vor, in der ein Sperr­be­zirk sowie ein Beob­ach­tungs­be­reich fest­ge­legt wer­den. Foto: Tho­mas Weinstock/Märkischer KReis