Hallenbad und Bücherei mit 2G

Das Städt Hal­len­bad und die Städt Büche­rei dür­fen auf­grund der aktu­el­len Coro­naschutz­ver­ord­nung nur noch als Geimpf­te/-r oder Gene­se­ne/-r (2G-Rege­lung) betre­ten wer­den. Die Besu­cher soll­ten dafür den ent­spre­chen­den Nach­weis sowie den Per­so­nal­aus­weis zur Kon­trol­le bereit­hal­ten. Kin­der bis zum 15. Lebens­jahr sind von die­ser Rege­lung aus­ge­schlos­sen. In der Büche­rei kann die Rück­ga­be von Medi­en als Alter­na­ti­ve wie­der kon­takt­los im Flur erfolgen.