Hundebesitzer müssen Tretminen entsorgen

In der letz­ten Zeit wen­den sich Bal­ver Bür­ger wie­der häu­fi­ger an das Ord­nungs­amt, da sie sich über Hun­de­be­sit­zer ärgern, die die Hin­ter­las­sen­schaf­ten ihrer Hun­de auf Geh­we­gen ein­fach lie­gen­las­sen. Dazu der Bür­ger­meis­ter: „Noch­mal der ein­dring­li­che Appell an die Hun­de­be­sit­zer, die Mög­lich­kei­ten der auf­ge­stell­ten Spen­der mit Ent­sor­gungstü­ten zu nut­zen, die im Stadt­ge­biet auf­ge­stellt sind, oder eine Plas­tik­tü­te mit­zu­füh­ren. Nach der Ord­nungs­be­hörd­li­chen Ver­ord­nung zur Auf­recht­erhal­tung der öffent­li­chen Sicher­heit und Ord­nung besteht die Ver­pflich­tung, die von Tie­ren erzeug­ten Ver­un­rei­ni­gun­gen unver­züg­lich zu entfernen.“

So wer­den dem Ord­nungs­amt ange­zeig­te Ver­stö­ße zumin­dest mit einem Ver­war­nungs­geld geahn­det. Im Zuge gegen­sei­ti­ger Rück­sicht­nah­me und Akzep­tanz von Spa­zier­gän­gern mit und ohne Hund wird aber gebe­ten, Tret­mi­nen ord­nungs­ge­mäß zu entsorgen.