Impfungen speziell für 12- bis 16-Jährige

Der amts­ärzt­li­che Dienst sowie der Kin­der- und Jugend­ärzt­li­che Dienst des Mär­ki­schen Krei­ses bie­ten im Dezem­ber und Janu­ar Coro­na-Impf­an­ge­bo­te für Kin­der und Jugend­li­che im Alter von 12 bis 18 Jah­ren an. Eine Ter­min­bu­chung ist vor­ab erfor­der­lich.
Im Mär­ki­schen Kreis gibt es ver­schie­de­ne Wege zur Imp­fung: in den Arzt­pra­xen, über Ange­bo­te der mobi­len Impf­teams oder mit Ter­min­bu­chung in Impf­stel­len ( Auf­lis­tung: https://t1p.de/067w  ). Jetzt kommt eine wei­te­re Mög­lich­keit spe­zi­ell für Kin­der und Jugend­li­che im Alter zwi­schen 12 und 18 Jah­ren hin­zu: Der amts­ärzt­li­che Dienst sowie der Kin­der- und Jugend­ärzt­li­che Dienst des Mär­ki­schen Krei­ses bie­ten für die­se Alters­klas­se Coro­na-Schutz­imp­fun­gen (Erst- und Zweit­imp­fung) mit vor­he­ri­ger Ter­min­bu­chung an. Alle Infor­ma­tio­nen im Überblick:
 Impf­stel­len:
- Dienst­räu­me des Kin­der- und Jugend­ärzt­li­chen Dienst Mär­ki­scher Kreis in Men­den, Hofes­kamp 12a
- Dienst­räu­me des Amts­ärzt­li­chen Diens­tes Mär­ki­scher Kreis in Lüden­scheid, Heed­fel­der Stra­ße 45
 Ter­mi­ne:
- Mitt­woch, 15. Dezem­ber, bis Frei­tag, 17. Dezem­ber: jeweils in der Zeit von 13 bis 18 Uhr.
- Sams­tag, 18. Dezem­ber, in der Zeit von 9 bis 14 Uhr.
- Mon­tag, 20. Dezem­ber, bis Mitt­woch, 22. Dezem­ber: jeweils in der Zeit von 13 bis 18 Uhr.
- Für Janu­ar, vor­aus­sicht­lich vom 17. bis 22. Janu­ar 2022, kön­nen die Ter­mi­ne für die Zweit­imp­fung direkt nach der ers­ten Imp­fung vor Ort gebucht werden.
 Wie vie­le Imp­fun­gen sind vor­ge­se­hen?
Pro Tag und Stand­ort sind jeweils 120 Imp­fun­gen geplant.
 Wie kön­nen Ter­mi­ne gebucht wer­den?
Über fol­gen­de Ter­min­bu­chungs­links:
Lüden­scheid: https://terminvergabe.maerkischer-kreis.de/select2?md=12
Men­den: https://terminvergabe.maerkischer-kreis.de/select2?md=11
Wich­tig: Nur Per­so­nen, die einen Ter­min gebucht haben, wer­den vor Ort geimpft, und zwar mit „Cor­mi­na­ty“, dem Vak­zin des Unter­neh­mens Biontech.
 Was ist mit­zu­brin­gen?
Mit­zu­brin­gen sind der Impf­pass (falls vor­han­den), ein Aus­weis­do­ku­ment und – sofern die Erst­imp­fung bereits erfolgt ist – die Impfdokumentation.
 Hin­weis für Unter-16-Jäh­ri­ge:
Für Kin­der und Jugend­li­che zwi­schen 12 und 15 Jah­ren ist eine Ein­wil­li­gung min­des­tens einer sor­ge­be­rech­tig­ten Per­son erfor­der­lich. Der Ein­wil­li­gungs­be­scheid wird vor Ort aus­ge­füllt, so dass die Kin­der und Jugend­li­chen von einem Eltern­teil beglei­tet wer­den müssen.