MK-Beschwerde gegen den Eilbeschluss

Der Mär­ki­sche Kreis legt Beschwer­de gegen einen Beschluss des Ver­wal­tungs­ge­richt Arns­berg ein. Am Mitt­woch hat­te das Ver­wal­tungs­ge­richt per Eil­be­schluss einem Antrag gegen die Aus­gangs­be­schrän­kung statt­ge­ge­ben. Die­se hat­te der Kreis in sei­ner All­ge­mein­ver­fü­gung vom 19. April ver­fügt. Der Voll­zug der All­ge­mein­ver­fü­gung durch die Ord­nungs­be­hör­den und die Poli­zei wird nach Ent­schei­dung des Kri­sen­stabs nicht aus­ge­setzt. Antrags­stel­ler sind davon aus­ge­nom­men.
Heu­te hat der Bun­des­tag über eine Ände­rung des Infek­ti­ons­schutz­ge­set­zes bera­ten. Das The­ma ist von gro­ßer lan­des- und bun­des­po­li­ti­scher Trag­wei­te. Dar­um steht der Mär­ki­sche Kreis im engen Aus­tausch mit dem NRW-Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um, das den Kreis erneut aus­drück­lich dazu auf­ge­for­dert und bestärkt hat, in die­ser Fra­ge­stel­lung eine Ent­schei­dung der nächst­hö­he­ren Instanz her­bei­zu­füh­ren.
Eine Kanz­lei ist damit beauf­tragt wor­den, die Beschwer­de vor dem Ver­wal­tungs­ge­richt anzu­brin­gen. Das soll zeit­nah erfolgen.