Nächste Stufe des Führerscheinpflichtumtausches

Die ers­ten Stu­fen des Füh­rer­schein­pflicht­um­tau­sches lau­fen auf vol­len Tou­ren. Bekannt­lich müs­sen die rosa, grau­en oder DDR-Füh­rer­schei­ne der Geburts­jahr­gän­ge 1953 bis 1964 getauscht wer­den. Die­ser Pflicht sind bereits vie­le gefolgt. In der ers­ten Stu­fe des Füh­rer­schein­pflicht­um­tau­sches wur­den im Mär­ki­schen Kreis etwa 13.500 Füh­rer­schei­ne der Geburts­jahr­gän­ge 1953 bis 1958 in einen EU-Kar­ten­füh­rer­schein getauscht. Der Gesetz­ge­ber ver­län­ger­te die dafür vor­ge­se­he­ne Frist auf den 19. Juli. Bis dahin soll­ten nun­mehr alle Betrof­fe­nen ihre alten „Lap­pen“ getauscht haben.

Zeit­gleich läuft für die Geburts­jahr­gän­ge 1959 bis 1964 bereits die nächs­te Stu­fe an. Auch sie sol­len die grau­en, rosa oder DDR-Füh­rer­schei­ne tau­schen, die bis zum 19. Janu­ar 2023 gel­ten. Der Mär­ki­sche Kreis bit­tet daher alle Bür­ge­rin­nen und Bür­ger der Jahr­gän­ge 1953 bis 1964, ihren alten Füh­rer­schein mög­lichst recht­zei­tig umzutauschen.

Wich­tig ist der Hin­weis, dass das Doku­ment (Füh­rer­schein) zwar ungül­tig wer­den kann, die Fahr­erlaub­nis­klas­sen aber wei­ter Bestand haben und somit auch wei­ter gefah­ren wer­den darf. Ein Ver­stoß durch einen nicht recht­zei­tig vor­ge­nom­me­nen Umtausch stellt eine Ord­nungs­wid­rig­keit dar.

Hin­weis
Anträ­ge kön­nen in den Bür­ger­bü­ros des Mär­ki­schen Krei­ses in Iser­lohn oder Lüden­scheid gestellt wer­den. Dabei sind fol­gen­de Unter­la­gen mit­zu­brin­gen: bis­he­ri­ger Füh­rer­schein, gül­ti­ges Aus­weis­do­ku­ment und ein aktu­el­les, höchs­tens 12 Mona­te altes, bio­me­tri­sches Licht­bild. Die Gebühr beträgt 30,40 Euro. Der neue Kar­ten­füh­rer­schein wird dann direkt von der Bun­des­dru­cke­rei zugeschickt.

Ist der bis­he­ri­ge Füh­rer­schein nicht im Mär­ki­schen Kreis oder sei­nen Rechts­vor­gän­gern aus­ge­ge­ben wor­den, muss von der aus­stel­len­den Behör­de zuvor eine soge­nann­te „Kar­tei­kar­ten­ab­schrift“ ange­for­dert wer­den – nur im dor­ti­gen Ver­zeich­nis sind die Füh­rer­schein­da­ten gespei­chert. Für den Besuch im Bür­ger­bü­ro muss vor­ab ein Ter­min ver­ein­bart wer­den. Ter­mi­ne kön­nen tele­fo­nisch unter 02351 966 60 oder online unter https://terminvergabe.maerkischer-kreis.de/ gebucht werden.