Neue Quarantäneverordnung erlassen

Für Infek­tio­nen mit dem Coro­na­vi­rus hat das Minis­te­ri­um für Arbeit, Gesund­heit und Sozia­les eine neue Qua­ran­tän­ever­ord­nung mit lan­des­weit ein­heit­li­chen Vor­ga­ben erlas­sen. Wer sich einem PCR-Test (mole­ku­lar­bio­lo­gi­scher Test) unter­zo­gen hat, weil er Erkäl­tungs­sym­pto­me auf­weist, muss sich sofort in Qua­ran­tä­ne bege­ben, bis das Ergeb­nis vor­liegt. 
Ist der Coro­na­nach­weis posi­tiv, ste­hen auto­ma­tisch 10 Tage Qua­ran­tä­ne ab Tes­tung an. Auf einen geson­der­ten Bescheid des Gesund­heits­am­tes muss also nie­mand mehr war­ten. Vor­aus­set­zung für das Ende der Qua­ran­tä­ne nach 10 Tagen ist aller­dings, dass der Betrof­fe­ne vor­her 48 Stun­den sym­ptom­frei ist. Lie­gen noch Sym­pto­me vor, wird die Qua­ran­tä­ne ver­län­gert.
Ist ein Schnell­test (PoC-Anti­gen-Test) posi­tiv aus­ge­fal­len, wird zur Sicher­heit noch ein PCR-Test nach­ge­scho­ben. Bis zum Vor­lie­gen des Test­ergeb­nis­ses befin­det sich die betrof­fe­ne Per­son in Qua­ran­tä­ne. 
Nach wie vor mel­det sich das Gesund­heits­amt des Mär­ki­schen Krei­ses bei einem posi­ti­ven Labor­nach­weis bei den Infi­zier­ten. Die Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter bera­ten zu Sym­pto­men, infor­mie­ren über Ver­hal­tens­re­geln wäh­rend der Qua­ran­tä­ne und fra­gen nach den Kon­takt­per­so­nen. Im Anschluss an das Gespräch erhal­ten die Betrof­fe­nen eine Zusam­men­fas­sung per Mail oder Post, die auch als Nach­weis gegen­über dem Arbeit­ge­ber gilt.
Per­so­nen, die mit einem Infi­zier­ten mit posi­ti­ven PCR-Test im glei­chen Haus­halt leben, müs­sen eben­falls direkt und auto­ma­tisch in Qua­ran­tä­ne. 
Dar­über hin­aus sind Infi­zier­te nach der neu­en Ver­ord­nung ver­pflich­tet, Per­so­nen, zu denen sie bis zu vier Tage vor dem Coro­na­test engen Kon­takt hat­ten, selbst zu infor­mie­ren. Die­sen Per­so­nen rät das Minis­te­ri­um, sich zu iso­lie­ren und mit dem Gesund­heits­amt Kon­takt auf­zu­neh­men. Das Gesund­heits­amt prüft bei Kon­takt­per­so­nen außer­halb des Haus­hal­tes, ob sie in Qua­ran­tä­ne gehen müs­sen. Das Gesund­heits­amt des Mär­ki­schen Krei­ses ruft die Kon­takt­per­so­nen an und teilt ihnen den Zeit­raum der Qua­ran­tä­ne mit. 
Die Qua­ran­tä­ne dau­ert für alle engen Kon­takt­per­so­nen 14 Tage. Nach zehn Tagen kann man sich jetzt aber mit einem Schnell­test oder einem PCR-Test frei­tes­ten las­sen. Vor­aus­ge­setzt, das Ergeb­nis ist nega­tiv. Kon­takt­per­so­nen kön­nen sich nach 10 Tagen Qua­ran­tä­ne bei ihrem Haus­arzt (Schnell­tes­t/P­CR-Test) oder einer der Test­sta­tio­nen (nur PCR-Test) in Iser­lohn oder Lüden­scheid tes­ten las­sen. Tes­tun­gen an den Test­sta­tio­nen wer­den nur nach vor­he­ri­ger Ter­min­ver­ga­be durch­ge­führt. Wenn das Test­ergeb­nis nega­tiv ist, ist die Qua­ran­tä­ne sofort auf­ge­ho­ben.
Per­so­nen, die sich in Qua­ran­tä­ne befin­den, dür­fen kei­nen Besuch emp­fan­gen und soll­ten den Kon­takt mit Per­so­nen, auf deren Unter­stüt­zung sie ange­wie­sen sind, auf ein Mini­mum beschrän­ken. Kön­nen die­se Kon­tak­te nicht ganz ver­mie­den wer­den, ist min­des­tens eine All­tags­mas­ke zu tra­gen. Soll­ten wäh­rend der Qua­ran­tä­ne Sym­pto­me auf­tau­chen, ist umge­hend Kon­takt zum Gesund­heits­amt auf­zu­neh­men. Die Rege­lun­gen der Qua­ran­tä­ne sind strikt ein­zu­hal­ten. Nur so wird ver­hin­dert, dass das Virus an ande­re Per­so­nen wei­ter­ge­ge­ben wird.