„Offene Gärten“ in diesem Jahr nicht in Balve

„Offe­ne Gär­ten im Ruhr­bo­gen 2021“ wird es in die­sem Jahr wie­der geben. Ab Juli soll die Akti­on der neun betei­lig­ten Kom­mu­nen in die­sem Jahr statt­fin­den. Aber gleich vor­ab. Bal­ver müs­sen sich in ande­ren Kom­mu­nen umschau­en, denn in die­sem Jahr nimmt nicht ein Gar­ten im Stadt­ge­biet an die­ser Akti­on teil.

Nach­dem im ver­gan­ge­nen Jahr die Akti­on wegen der COVID-19-Pan­de­mie abge­sagt wer­den muss­te, sol­len die „Offe­nen Gär­ten im Ruhr­bo­gen“ in die­sem Jahr ab Juli wie­der statt­fin­den. Hier­auf haben sich die neun betei­lig­ten Kom­mu­nen ver­stän­digt und die ver­gan­ge­nen Mona­te dazu genutzt, den Inter­net­auf­tritt zum Pro­jekt kom­plett zu überarbeiten.

Der neue Inter­net­auf­tritt stellt nun jeden Gar­ten ein­zeln vor und ermög­licht viel­fäl­ti­ge Such- und Sor­tier­mög­lich­kei­ten für Inter­es­sier­te. So kön­nen zum Bei­spiel die Gär­ten gefil­tert wer­den, die in einer bestimm­ten Kom­mu­ne oder Sonn­tag geöff­net haben. Oder alle Gär­ten, die bar­rie­re­frei zugäng­lich sind oder die Mit­nah­me eines Hun­des erlau­ben. Auch wer­den die Wer­be­part­ner pro­mi- nent auf den Inter­net­sei­ten eingebunden.

Dies macht eine Gar­ten­bro­schü­re in aus­ge­druck­ter Form ent­behr­lich, sind sich die betei­lig­ten Kom­mu­nen sicher. Damit wer­den Papier, Far­be und Was­ser gespart und damit Res­sour­cen geschont und die „Offe­nen Gär­ten“ wer­den nach­hal­ti­ger. Die Kom­mu­nen wol­len damit einen Bei­trag zur Umset­zung der Glo­ba­len Nach­hal­tig­keits­stra­te­gie der Ver­ein­ten Natio­nen leisten.

Mit dem Ver­zicht auf eine Bro­schü­re und der Kon­zen­tra­ti­on aller not­wen­di­gen Infor­ma­tio­nen über das Inter­net kön­nen nun auch neue Gär­ten, die sich spon­tan an der Akti­on betei­lig­ten möch­ten kurz­fris­tig auf­ge­nom­men und bewor­ben wer­den. Dar­über hin­aus sind kurz­fris­tig not­wen­di­ge Ände­run­gen zu den ein­zel­nen Sonn­ta­gen mög­lich. Gera­de ange­sichts der wei­ter­hin bestehen­den Pan­de­mie kann es durch­aus sein, dass die Akti­on ins­ge­samt spä­ter star­tet oder ein­zel­ne Gär­ten ihre Teil­nah­me kurz­fris­tig absagen.

Denn für die Ein­hal­tung der Vor­schrif­ten in ihren Gär­ten – und hier ins­be­son­de­re der Coro­na- Schutz-Ver­ord­nung – sind wei­ter­hin die jewei­li­gen Gartenbesitzer/innen ver­ant­wort­lich. Die Kom- munen selbst kön­nen hier die Ein­hal­tung der Regeln nicht kon­trol­lie­ren, son­dern nur die not­wen­di­ge Unter­stüt­zung leisten.

Die betei­lig­ten Kom­mu­nen bit­ten daher alle Besucher*innen um Koope­ra­ti­on und Unter­stüt­zung bei den Besu­chen der Gär­ten. Und dar­um, sich vor­ab über aktu­el­le Hin­wei­se zu infor­mie­ren. Auf der Inter­net­sei­te der „Offe­nen Gär­ten im Ruhr­bo­gen“ unter www.gaerten-im-ruhrbogen.de.