Ordnungsamt veranlasste Einweisung

Erst auf Ansa­ge der Poli­zei ver­ließ ein 32-jäh­ri­ger Mann am Frei­tag­mor­gen einen Dis­coun­ter an der Haupt­stra­ße. Er hat­te ohne die vor­ge­schrie­be­ne Mund-Nase-Mas­ke ein­kauft. Als ihn Mit­ar­bei­te­rin­nen des­halb anspra­chen, schrie er sie aus nächs­ter Nähe an. Die Mit­ar­bei­te­rin­nen erteil­ten dem Mann dar­auf ein Haus­ver­bot, dem er jedoch nicht nach­kam. Des­halb wur­de die Poli­zei hin­zu gezogen. 

Auch die Beam­ten muss­ten ihn mehr­fach auf­for­dern und kör­per­li­che Gewalt andro­hen, bevor er nach drau­ßen ging. Vor der Tür erteil­ten ihm die Beam­ten einen förm­li­chen Platz­ver­weis, dem er jedoch eben­falls nicht bereit war zu fol­gen. Auch die Poli­zei­be­am­ten schrie er aus nächs­ter Nähe an, ohne Ein­hal­tung des Intim­ab­stands, belei­dig­te sie als „scheiß Wich­ser“, „scheiß Bul­len“ und „Piss­mann“. Außer­dem kün­dig­te er mit geball­ten Fäus­ten an, die Poli­zei­be­am­ten „kaputt zu schlagen“. 

Als er wie­der mit geball­ten Fäus­ten auf einen Poli­zei­be­am­ten los­ging, muss­ten ihn die Poli­zei­be­am­ten vor zahl­rei­chen Zeu­gen über­wäl­ti­gen. Das Ord­nungs­amt und ein hin­zu gezo­ge­ner Arzt ver­an­lass­ten eine Ein­wei­sung nach PsychKG. Ein Kran­ken­wa­gen brach­te ihn ins Kran­ken­haus. Die Poli­zei­be­am­ten schrie­ben eine Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­an­zei­ge wegen Ver­sto­ßes gegen die Coro­na-Schutz­ver­ord­nung und eine Straf­an­zei­ge wegen Wider­stands gegen Vollstreckungsbeamte.