Passfälscher wurden in Menden festgenommen

Am Sams­tag durch­such­te die Aus­län­der­be­hör­de des Mär­ki­schen Krei­ses gemein­sam mit der Kri­mi­nal­po­li­zei Iser­lohn in den frü­hen Mor­gen­stun­den ein Wohn­haus in Men­den. Hin­ter­grund die­ser Durch­su­chungs­maß­nah­me waren Ermitt­lun­gen gegen zwei ser­bi­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge. Sie hat­ten sich mit gefälsch­ten kroa­ti­schen Aus­weis­pa­pie­ren bei der Mel­de­be­hör­de der Stadt Men­den ange­mel­det, um im Bun­des­ge­biet einer ille­ga­len Erwerbs­tä­tig­keit nachzugehen. 

Die bei­den ser­bi­schen Staats­an­ge­hö­ri­gen, gegen die sich die Durch­su­chungs­maß­nah­me eigent­lich rich­te­te, wur­den nicht ange­trof­fen. Nach Aus­sa­ge des Haus­ei­gen­tü­mers haben sie sich aus Men­den abge­setzt. Die Fahn­dung läuft. Den­noch war die Durch­su­chung aus Sicht der Aus­län­der­be­hör­de erfolg­reich: Ins­ge­samt sie­ben Per­so­nen wur­den wegen des Ver­dachts des ille­ga­len Auf­ent­hal­tes und der Urkun­den­fäl­schung fest­ge­nom­men und der Aus­län­der­be­hör­de in Lüden­scheid zuge­führt. Eine Per­son wur­de unmit­tel­bar nach ihrer Über­prü­fung wie­der entlassen.

Bei der Über­prü­fung eines mon­te­ne­gri­ni­schen Staats­an­ge­hö­ri­gen wur­den neben sei­nem mon­te­ne­gri­ni­schen Pass fünf wei­te­re Aus­weis­do­ku­men­te aus Kroa­ti­en gefun­den, die bereits auf dem ers­ten Blick Fäl­schungs­merk­ma­le auf­wie­sen. Ein zwei­ter mon­te­ne­gri­ni­scher Staats­an­ge­hö­ri­ger gab bei einer ers­ten Befra­gung zu, im Bun­des­ge­biet einer ille­ga­len Beschäf­ti­gung als Rei­ni­gungs­kraft nach­zu­ge­hen. In einem wei­te­ren Zim­mer wur­den bei vier Per­so­nen die mol­da­wi­sche Staats­an­ge­hö­rig­keit fest­ge­stellt. 
Die fest­ge­nom­me­nen mol­da­wi­schen Staats­an­ge­hö­ri­gen wur­den nach ihrer Ver­neh­mung ent­las­sen und müs­sen das Bun­des­ge­biet inner­halb von zwei Tagen ver­las­sen. Alle sind einer ille­ga­len Beschäf­ti­gung als Eisen­flech­ter nachgegangen.

Die wei­te­ren Ermitt­lun­gen bei den mon­te­ne­gri­ni­schen Staats­an­ge­hö­ri­gen erga­ben, dass bei­de Per­so­nen bereits im Febru­ar die­sen Jah­res durch die Finanz­kon­trol­le Schwarz­ar­beit des Haupt­zoll­am­tes Müns­ter auf einer Bau­stel­le in Müns­ter auf­fäl­lig wur­den. Bei die­ser Kon­trol­le wie­sen sie sich mit gefälsch­ten kroa­ti­schen Iden­ti­täts­kar­ten aus. Da das zustän­di­ge Amts­ge­richt Müns­ter die Inhaf­tie­rung ablehn­te, for­der­te die Aus­län­der­be­hör­de Müns­ter die Aus­län­der auf, das Bun­des­ge­biet inner­halb von zwei Tagen zu ver­las­sen. Die­ser Ver­pflich­tung kamen sie nicht nach und tauch­ten in Men­den unter, wo ihre Fest­nah­me nun erfolg­te. Die fünf kroa­ti­schen Aus­weis­pa­pie­re haben sich als Total­fäl­schun­gen erwie­sen. Das zustän­di­ge Amts­ge­richt Arns­berg hat bei­de Aus­län­der in Abschie­bungs­haft genom­men. Ihre Aus­rei­se wird nun zwangs­wei­se durchgesetzt.