Raubüberfall auf Balver Getränkemarkt

Nach Raub­über­fäl­len auf einen Geträn­ke­markt in Neu­en­ra­de (21.4.) sowie einen Lot­to-Laden in Men­den-Len­dringsen (22.4.), ermit­telt die Poli­zei seit ges­tern Abend in zwei wei­te­ren Fäl­len. Nach bis­he­ri­gem Stand der Ermitt­lun­gen ist ein Zusam­men­hang zu den zuvor genann­ten Taten nicht aus­zu­schlie­ßen. Ob die Taten von den­sel­ben Tätern began­gen wur­den, wird mit Hoch­druck geprüft.

Um 18.20 Uhr betrat ein Räu­ber den Geträn­ke­markt an der Bal­ver Hön­ne­tal­stra­ße. Unter Vor­halt einer Schuss­waf­fe for­der­te er Bar­geld aus der Kas­se, wäh­rend der zwei­te Täter außer­halb „Schmie­re stand“. Mit ihrer Beu­te flüch­te­ten bei­de zu Fuß zwi­schen Dro­ge­rie und Geträn­ke­markt in Rich­tung der Bahngleise.

Täter­be­schrei­bung: Der Haupt­tä­ter war männ­lich, zwi­schen 20 und 30 Jah­ren alt und trug einen wei­ßen Kapu­zen­pull­over. Der Mit­tä­ter war eben­falls männ­lich und dun­kel gekleidet.

Die zwei­te Tat ereig­ne­te sich am Pun­gel­schei­der Weg in Wer­dohl. Gegen 20.50 Uhr betrat der Täter den dor­ti­gen Super­markt. Er stell­te sich in die War­te­schlan­ge und täusch­te einen Ein­kauf vor. Als er den Kas­sie­rer erreich­te, bedroh­te er ihn mit einer Schuss­waf­fe und for­der­te Bar­geld. Meh­re­re Zeu­gen beka­men den Vor­fall mit. Mit ihrer Beu­te flüch­te­ten bei­de Täter zu Fuß hin­ter den Super­markt in Rich­tung Alt Pun­gel­scheid / Neu­bau­ge­biet Risei.

Täter­be­schrei­bung: Der Haupt­tä­ter war männ­lich, cir­ca 19–25 Jah­re alt, 170–185 cm groß, hat­te dunk­le Augen, trug eine medi­zi­ni­sche Mas­ke und Ein­weg­hand­schu­he, einen dunk­len Kapu­zen­pull­over und eine schwar­ze Jog­ging­ho­se. Sein Mit­tä­ter war etwa 170 cm groß, Ende 20 / Anfang 30 Jah­re, trug eine graue Kapu­zen­ja­cke, ein wei­ßes T‑Shirt sowie eine kur­ze graue Hose.

Die Poli­zei ermit­telt wegen schwe­ren Rau­bes und sucht drin­gend Zeu­gen, die Anga­ben zu den Tätern machen kön­nen. Hier ins­be­son­de­re meh­re­re Per­so­nen in Bal­ve. Im Geträn­ke­markt hiel­ten sich zur Tat­zeit zwei Kun­den im Geschäft auf, die die Tat mit­be­kom­men, sich jedoch unmit­tel­bar ent­fernt haben sol­len. Glei­ches gilt für einen Zeu­gen, der die Flucht der Täter vor dem Geschäft beob­ach­tet haben soll.

Die­se und wei­te­re Hin­wei­se zu bei­den Über­fäl­len nimmt jede Poli­zei­dienst­stel­le ent­ge­gen. Im Fal­le der Ergrei­fung der Täter sieht der Gesetz­ge­ber eine Haft­stra­fe von min­des­tens drei Jah­ren vor.