Rechnungen flatterten ins Haus für acht paar Schuhe

Ein Hemera­ner woll­te sei­ner weib­li­chen Insta­gram-Bekannt­schaft einen Gefal­len tun und soll nun für acht Paar Schu­he bezah­len. Vor einem Jahr hat­te er über das sozia­le Netz­werk den Kon­takt zu der (angeb­li­chen) Bri­tin geknüpft. Ende April bat sie ihn, zwei Pake­te wei­ter­zu­lei­ten. Angeb­lich sei­en das Schu­he, die sie ver­kau­fen wol­le, um die Kran­ken­haus­kos­ten für die Oma zu bezah­len. Kurz dar­auf kamen wirk­lich zwei Pake­te mit ins­ge­samt acht Paar Schu­hen bei ihm an. Er ver­schick­te sie wei­ter nach Rhein­land-Pfalz. Seit­dem flat­tern ihm Mah­nun­gen des Ver­käu­fers ins Haus. Dabei hat der Geschä­dig­te weder Schu­he bestellt, noch etwas unter­schrie­ben. Des­halb erstat­te­te er nun Anzei­ge bei der Poli­zei wegen Betrugs. 

Die Poli­zei warnt aus­drück­lich davor, für Frem­de Pake­te wei­ter­zu­schi­cken. (cris)