Rechtzeitig BAföG beim Märkischen Kreis beantragen

Schü­le­rin­nen und Schü­ler, die mit ihrer Aus­bil­dung im August oder Sep­tem­ber star­ten, soll­ten bereits jetzt BAföG bean­tra­gen. Dar­auf weist der Mär­ki­sche Kreis hin.

Zeit ist Bares – das gilt auch beim BAföG-Antrag. Des­halb rät der Mär­ki­sche Kreis: Wer im August oder Sep­tem­ber mit der Aus­bil­dung beginnt, soll­te bereits jetzt BAföG-Leis­tun­gen bei den zustän­di­gen Stel­len bean­tra­gen.
Ins­be­son­de­re Schü­le­rin­nen und Schü­ler, die für den gesi­cher­ten Lebens­un­ter­halt auf BAföG ange­wie­sen sind, soll­ten schon jetzt aktiv wer­den. Denn: Wer BAföG erst nach Beginn der Aus­bil­dung bean­tragt, kann bares Geld ver­lie­ren. Aus­bil­dungs­för­de­rung wird ab Beginn der Aus­bil­dung geleis­tet, frü­hes­tens jedoch vom Antrags­mo­nat an.
Mit einem früh­zei­ti­gen Antrag las­sen sich auch ver­zö­ger­te Bear­bei­tun­gen ver­rin­gern. „Erfah­rungs­ge­mäß gehen zu Beginn des Aus­bil­dungs­jah­res vie­le Anträ­ge ein. Mit einem früh­zei­tig gestell­ten und voll­stän­di­gen Antrag kann aber sicher­ge­stellt wer­den, dass Schü­le­rin­nen und Schü­ler die finan­zi­el­len Leis­tun­gen zügig erhal­ten und unbe­sorgt in die Aus­bil­dung star­ten kön­nen“, sagt Uwe Len­c­zew­ski von der BAföG-Stel­le des Mär­ki­schen Krei­ses.
743 Anträ­ge wur­den im ver­gan­ge­nen Jahr beim Mär­ki­schen Kreis gestellt. 154 Anträ­ge muss­ten abge­lehnt wer­den, 16 wur­den zurück­ge­zo­gen. Ins­ge­samt rund 2,27 Mil­lio­nen Euro der staat­li­chen Unter­stüt­zung wur­den 2021 im Mär­ki­schen Kreis ausgezahlt.

Schü­ler-BAföG und wei­te­re För­der­mög­lich­kei­ten
Die Leis­tun­gen für Schü­le­rin­nen und Schü­ler wer­den als Zuschüs­se gezahlt und müs­sen nicht zurück­ge­zahlt wer­den. Schü­ler-BAföG ist vom Ein­kom­men und Ver­mö­gen der Aus­zu­bil­den­den sowie in der Regel vom Ein­kom­men der Eltern abhän­gig.
Neben dem Schü­ler-BAföG sieht der Gesetz­ge­ber wei­te­re För­der­mög­lich­kei­ten vor. So haben jun­ge Frau­en und Män­ner, die eine betrieb­li­che Aus­bil­dung absol­vie­ren und nicht mehr bei den Eltern woh­nen, unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen Anspruch auf Berufs­aus­bil­dungs­bei­hil­fe (BAB). Hier­für sind die ört­li­chen Agen­tu­ren für Arbeit zustän­dig.
Stu­die­ren­de an Fach­hoch­schu­len und Hoch­schu­len fin­den ihre Ansprech­part­ner zum The­ma Aus­bil­dungs­för­de­rung bei den jewei­li­gen Stu­die­ren­den­wer­ken ihres Stu­di­en­or­tes. Bei Fra­gen zum so genann­ten Auf­stiegs-BAföG kön­nen sich Inter­es­sier­te an die Bezirks­re­gie­rung Köln, Dezer­nat 49, wen­den. Die Bera­tung und Antrags­an­nah­me erfolgt auch durch die Kam­mern der jewei­li­gen Berufs­be­rei­che. Infor­ma­tio­nen und Antrags­un­ter­la­gen hier­zu sind unter www.aufstiegs-bafoeg.de zu fin­den.
Wei­te­re Infor­ma­tio­nen über för­der­fä­hi­ge Aus­bil­dun­gen und erfor­der­li­che Antrags­un­ter­la­gen und Form­blät­ter gibt es auf der Home­page des Mär­ki­schen Krei­ses unter https://t1p.de/ibieb. Hier ist auch ein Link für die Online-Antrag­stel­lung über BAföG-digital.


Recht­zei­tig vor Aus­bil­dungs­be­ginn soll­te ein BAföG-Antrag gestellt wer­den, damit kei­ne Zeit ver­tan wird. Foto: Raf­fi Derian/Märkischer Kreis