Rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht erteilen

Wer trifft Ent­schei­dun­gen und regelt mei­ne Ange­le­gen­hei­ten, wenn ich es nicht mehr kann? In einer Vor­sor­ge­macht kann das jeder indi­vi­du­ell fest­le­gen. Die Betreu­ungs­stel­le des Mär­ki­schen Krei­ses bie­tet dazu kos­ten­lo­se und ver­trau­li­che Bera­tung an. 
Es kann jeden tref­fen, sei es durch einen Unfall oder eine Erkran­kung. „Plötz­lich tref­fen ande­re für mich Ent­schei­dun­gen und regeln mei­ne Ange­le­gen­hei­ten“, weiß Lisa Pau­li von der Betreu­ungs­stel­le des Mär­ki­schen Krei­ses. Damit die Betreu­ung mög­lichst auch im Sin­ne des Betrof­fen geschieht, ist es rat­sam früh­zei­tig eini­ge Rege­lun­gen in einer Vor­sor­ge­voll­macht fest­zu­schrei­ben. Denn ent­ge­gen der land­läu­fi­gen Mei­nung sind Ehe­part­ner in so einem Fall nicht auto­ma­tisch ver­tre­tungs­be­rech­tigt. Ohne Vor­sor­ge­voll­macht ent­schei­det im Zwei­fel ein gericht­li­chen Ver­fah­ren, wer sich um die Belan­ge des Betrof­fe­nen küm­mert. 
In einer Vor­sor­ge­voll­macht kön­nen eine oder meh­re­re Ver­trau­ens­per­so­nen beauf­tragt wer­den, die eige­nen Ange­le­gen­hei­ten zu regeln, wenn man spä­ter sel­ber nicht mehr in der Lage ist. Was genau gere­gelt wer­den soll und in wel­chem Umfang kann man dabei genau fest­le­gen. 
Dazu kann bei­spiels­wei­se gehö­ren:
- Die Rege­lung von Ange­le­gen­hei­ten mit Ämtern und Behör­den
- Die Rege­lung finan­zi­el­ler Ange­le­gen­hei­ten
- Gesund­heits­für­sor­ge
- Orga­ni­sa­ti­on der häus­li­chen Pfle­ge
- Bear­bei­tung der Post
- Auf­ent­halt und Woh­nungs­an­ge­le­gen­hei­ten
Vor­aus­set­zung für die Ertei­lung einer Voll­macht ist die Geschäfts­fä­hig­keit des Betrof­fe­nen. Des­we­gen ist es so wich­tig, sich bereits dar­um zu küm­mern, wenn ein mög­li­cher Ver­tre­tungs­fall noch in wei­ter Fer­ne scheint. Die Per­so­nen, die bevoll­mäch­tigt wer­den, soll­ten natür­lich dazu bereit und geeig­net sein, im Fal­le des Fal­les die Ange­le­gen­hei­ten des Betrof­fe­nen zu regeln. Da den Bevoll­mäch­tig­ten meist umfang­rei­che Rech­te für den Ver­tre­tungs­fall über­tra­gen wer­den, soll­te außer­dem ein enges Ver­trau­ens­ver­hält­nis bestehen. 
Für die For­mu­lie­rung der Vor­sor­ge­voll­macht gibt es ver­schie­de­ne Vor­dru­cke, die im Inter­net abruf­bar sind oder bei der Betreu­ungs­stel­le ange­fragt wer­den kön­nen. Es ist aber eben­so mög­lich, indi­vi­du­el­le For­mu­lie­run­gen zu ver­wen­den oder zu ergän­zen. Die Gül­tig­keit erhält die Voll­macht durch die eigen­hän­di­ge Unter­schrift des Voll­macht­ge­bers. Die­se kann zur Sicher­heit durch die Betreu­ungs­stel­le beglau­bigt wer­den. Bei einer Beglau­bi­gung durch einen Notar wird außer­dem die Geschäfts­fä­hig­keit des Unter­zeich­nen­den beschei­nigt. 
Die Erstel­lung einer Vor­sor­ge­voll­macht ist oft­mals mit vie­len Fra­gen und Unsi­cher­hei­ten ver­bun­den. Doch es lohnt sich, sich bereits früh­zei­tig mit die­sen Fra­gen zu beschäf­ti­gen, damit für den Ernst­fall alles gere­gelt ist. Die Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter in der Betreu­ungs­stel­le ste­hen hier­bei ger­ne bera­tend und unter­stüt­zend zur Sei­te. Die Bera­tung kann tele­fo­nisch oder per­sön­lich erfol­gen und ist selbst­ver­ständ­lich kos­ten­los und ver­trau­lich. Ter­min­ver­ein­ba­run­gen sind mög­lich unter: 
58511 Lüden­scheid, Wer­doh­ler Stra­ße 30; Tele­fon: 02351 966‑7600
(für Alte­na, Hal­ver, Her­scheid, Kierspe, Lüden­scheid, Nach­rodt, Mei­nerz­ha­gen, Plet­ten­berg,
Schalks­müh­le, Wer­dohl)
58636 Iser­lohn, Fried­rich­stra­ße 70; Tele­fon: 02371 966‑8052 oder 8057
(für Hemer, Bal­ve, Neu­en­ra­de)
58706 Men­den ab 9. Febru­ar in den Räu­men des Hön­ne-Berufs­kol­legs, Hofes­kamp 12 in Men­den, Tele­fon: 02351/966‑5127 oder 5128.
(Men­den)