Rollerfahrer müssen Fahrerlaubnis haben

Eine Poli­zei­strei­fe woll­te ges­tern Mor­gen, 7.45 Uhr, einen Motor­rol­ler auf der Albert-Schweit­zer-Stra­ße kon­trol­lie­ren. Der Fah­rer des Rol­lers war erkenn­bar deut­lich schnel­ler, als die dort vor der Schu­le zuläs­si­gen 30 km/h unter­wegs. Als die Poli­zis­ten dem Min­der­jäh­ri­gen Anhal­te­zei­chen gaben, bog er sein Kenn­zei­chen hoch und beschleu­nig­te. Über einen Rad­weg und eine Brü­cke fuhr er zur Len­ne­stra­ße, die in einem Wald­weg mün­det. Dort kam er bei gerin­ger Geschwin­dig­keit ins Rut­schen und stürz­te. Glück­li­cher­wei­se blieb er unver­letzt. Wie sich her­aus­stell­te, ist er nicht im Besitz einer Fahr­erlaub­nis. Die Beam­ten gehen davon aus, dass am Yama­ha-Rol­ler mani­pu­liert wur­de, um ihn schnel­ler zu machen. Sie stell­ten das Fahr­zeug daher zur tech­ni­schen Begut­ach­tung sicher. Gegen den Plet­ten­ber­ger (16) wur­de Straf­an­zei­ge erstattet.

Bereits Sams­tag­mor­gen hat­ten Poli­zei­be­am­te einen Rol­ler auf der Holze­ner Stra­ße in Men­den gestoppt. Er war auf­ge­fal­len, weil der Fah­rer und sein Sozi­us kei­nen Helm tru­gen. Der 36-Jäh­ri­ge am Len­ker hat­te weder Fahr­erlaub­nis, noch Eigen­tums-Nach­weis, noch Ver­si­che­rungs­schutz. Das Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen stamm­te aus dem Jahr 2008. Auch hier ende­te die Kon­trol­le in einer Sicher­stel­lung des Rol­lers (Foto). Der Rol­ler „läuft“ jetzt erst­mal nicht mehr, dafür jedoch diver­se Anzei­gen. Die Helm­pflicht für Motor­rä­der soll­te sich inzwi­schen her­um­ge­spro­chen haben.