Teuer: Schwertransporte ohne Genehmigung

Am 18.12.2020 gegen 10 Uhr, wur­de durch den Ver­kehrs­dienst Nord eine Kon­trol­le in Neu­en­ra­de, Beu­ler Weg, durch­ge­führt. Gegen 9 Uhr wur­den die Beam­ten durch den Mär­ki­schen Kreis infor­miert, dass an der u. a. Ört­lich­keit ein Schwer­trans­port ein Mobil­heim, ohne die erfor­der­li­che Geneh­mi­gung, ange­lie­fert habe. Die­ses Fahr­zeug wur­de mit dem zuge­hö­ri­gen Per­so­nal an besag­ter Ört­lich­keit ange­trof­fen. Fest­ge­stellt wur­de hier eine deut­li­che Über­brei­te von mehr als 5,00 m und eine Höhe von über 4,40 m. Die Län­ge des Fahr­zeug betrug unter Last­fahrt ca. 22 m.

Die Über­prü­fung des Fah­rers und des Fahr­zeu­ges ergab, dass der Trans­port zuvor durch den zustän­di­gen Sach­be­ar­bei­ter des Mär­ki­schen Krei­ses auf­grund unzu­rei­chen­der Fahrt­stre­cken unter­sagt wur­de. Die Trans­port­fir­ma führ­te die Fahrt trotz Absa­ge durch. Gegen den Fah­rer wur­de Anzei­ge erstat­tet. Er muss mit einem Buß­geld von 60 EUR sowie einem Punkt in Flens­burg rech­nen. Gegen die ver­ant­wort­li­che Fir­ma wur­de ein Ver­falls­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet. In dem Ver­fah­ren wird der erziel­te Gewinn die­ser geneh­mungs­pflich­ti­gen Fahrt abge­schöpft. Die­ser dürf­te sich nach Aus­wer­tung der Buß­geld­stel­le auf ca. 4000 EUR belaufen

Des wei­te­ren wur­de ein Auto­kran zum Ziel­ort bestellt, um das Mobil­heim abzu­la­den und an die dafür vor­ge­se­hen Stel­le zu heben. Auch für die­sen Kran (60 t) ist eine Aus­nah­me­ge­neh­mi­gung erforderlich.

Die­se war eben­falls nicht vor­han­den. Den Fah­rer erwar­tet ein Buß­geld und Punk­te, das Kran­un­ter­neh­men muss mit einer Stra­fe von ca. 1000 EUR rechnen.