Trotz Abstand konnte das Zertifikat vergeben werden

Neun Frau­en und ein Mann hal­ten ihr Zer­ti­fi­kat „Betreu­ungs­kraft nach §53c und §43b SGB XI“ in den Hän­den. Von Okto­ber 2020 bis Janu­ar 2021 besuch­ten sie die berufs­be­zo­ge­ne Wei­ter­bil­dung bei der Volks­hoch­schu­le Men­den-Hemer-Bal­ve. In drei Mona­ten haben sie viel gelernt und ein sechs­wö­chi­ges Prak­ti­kum in Senio­ren­hei­men absol­viert. Eini­ge strahl­ten beson­ders, denn sie haben bereits eine fes­te Anstel­lung in Aus­sicht. Alle sind sich einig, für die Arbeit mit älte­ren Men­schen sind sie gut vor­be­rei­tet. Was nicht zuletzt an den her­vor­ra­gen­den Dozen­tin­nen und Dozen­ten liegt, deren Unter­richt pra­xis­nah, wie auch päd­ago­gisch und metho­disch gut auf­ge­baut war. Der 3. Teil der Aus­bil­dung im Janu­ar fand aus­schließ­lich vir­tu­ell statt. Mit Hil­fe der vhs.cloud wur­den Doku­men­te her­un­ter­ge­la­den und aus­ge­tauscht. Über den vir­tu­el­len Zoom-Mee­ting-Raum fand der eigent­li­che Unter­richt mit der gan­zen Grup­pe statt; auch Part­ner- und Klein­grup­pen­ar­bei­ten waren so mög­lich. Die frisch zer­ti­fi­zier­ten Betreu­ungs­kräf­te, die auch stolz über ihre gemeis­ter­ten Online-Erfah­run­gen sind, freu­en sich auf ihre künf­ti­gen beruf­li­chen Herausforderungen.

Eine neue Aus­bil­dung zur Betreu­ungs­kraft nach § 53c und § 43b SGB XI star­tet im Okto­ber 2021. Die Wei­ter­bil­dung steht allen offen, auch Inter­es­sen­tin­nen und Inter­es­sen­ten, die beim Job­cen­ter oder bei der Arbeits­agen­tur gemel­det sind. Infor­ma­tio­nen zum Lehr­gang gibt es unter Tele­fon 02373/94713–0. Die Betreu­ungs­kraft ist unter ande­rem bei der Arbeit mit Men­schen mit demenz­be­ding­ten Fähig­keits­stö­run­gen, psy­chi­schen Erkran­kun­gen, geis­ti­gen Behin­de­run­gen oder kör­per­li­chen Beein­träch­ti­gun­gen von gro­ßer Bedeu­tung. Beson­ders dann, wenn bei den Pfle­ge­be­dürf­ti­gen kei­ne kör­per­li­chen Gebre­chen vor­lie­gen, wird nicht unbe­dingt stän­dig eine Pfle­ge­kraft benö­tigt, dafür aber viel Zuwen­dung und Beschäf­ti­gung. Zu den Auf­ga­ben einer Betreu­ungs­kraft gehört die Unter­stüt­zung und Moti­va­ti­on der All­tags­ak­tiv­tä­ten, die Beglei­tung von Besu­chen und Akti­vi­tä­ten außer­halb der Ein­rich­tung oder ein ein­fühl­sa­mes Gespräch.

Karin Rein­berg – Fach­be­reichs­lei­tung der VHS – gra­tu­liert den Teil­neh­me­rin­nen und Teil­neh­mern des Lehr­gangs „Betreu­ungs­kraft nach § 53c und § 43b SGB XI“ zum bestan­de­nen Zer­ti­fi­kat. Foto: VHS