Volkszählung startet auch im Märkischen Kreis

In Deutsch­land fin­det wie­der eine sta­tis­ti­sche Erhe­bung („Volks­zäh­lung“) statt. Mit dem „Zen­sus 2022“ wird ermit­telt, wie vie­le Men­schen in der Bun­des­re­pu­blik leben, wie sie woh­nen und arbei­ten. Stich­tag ist auch im Mär­ki­schen Kreis der 15. Mai.

Mit dem „Zen­sus 2022“ nimmt Deutsch­land an einer EU-wei­ten Zen­sus­run­de teil. Der letz­te Zen­sus fand im Jahr 2011 statt. Die ursprüng­lich in 2021 geplan­te Erhe­bung ist auf­grund der Coro­na-Pan­de­mie um ein Jahr ver­scho­ben wor­den. Sie dient dazu, stich­pro­ben­ar­tig zu ermit­teln, wie vie­le Men­schen in Deutsch­land leben, wie sie woh­nen und arbei­ten. Auf die­sen Zah­len beru­hen vie­le Ent­schei­dun­gen auf Bundes‑, Lan­des- und kom­mu­na­ler Ebe­ne. Eine regel­mä­ßi­ge Bestands­auf­nah­me der Bevöl­ke­rungs­ent­wick­lung sichert ver­läss­li­che Zah­len für zukünf­ti­ge Planungen.

Für den „Zen­sus“ wer­den in ers­ter Linie Daten aus Ver­wal­tungs­re­gis­tern genutzt. Die Mehr­heit der Bevöl­ke­rung muss dem­nach kei­ne Aus­kunft leis­ten. In Deutsch­land ist der „Zen­sus 2022“ eine regis­ter­ge­stütz­te Bevöl­ke­rungs­zäh­lung, die durch eine Stich­pro­be ergänzt und mit einer Gebäu­de- und Woh­nungs­zäh­lung kom­bi­niert wird. Für die Zäh­lung der Bevöl­ke­rung hat der Mär­ki­sche Kreis im Auf­trag der Sta­tis­ti­schen Ämter des Bun­des und der Län­der eine Erhe­bungs­stel­le ein­ge­rich­tet. Sie befin­det sich am Rat­haus­platz 25 in Lüdenscheid.

Im Mär­ki­schen Kreis sind ab Anfang Mai bis Ende Juli etwa 300 ver­trau­ens­wür­di­ge Per­so­nen ab 18 Jah­re als Erhe­bungs­be­auf­trag­te unter­wegs und suchen ca. 7.000 Anschrif­ten auf, die durch ein Zufalls­ver­fah­ren vom Bun­des­amt für Sta­tis­tik aus­ge­wählt wor­den sind. Sie wur­den geschult und haben sich ver­pflich­tet, das Sta­tis­tik­ge­heim­nis zu wahren.

Die Befra­gun­gen vor Ort sind kurz, kon­takt­arm und kön­nen an bzw. vor der Tür durch­ge­führt wer­den. Die Inter­view­er legi­ti­mie­ren sich mit einem spe­zi­el­len Aus­weis. Der Groß­teil der Fra­gen kann anschlie­ßend online beant­wor­tet wer­den. Wich­tig: Die aus­ge­wähl­ten Bür­ge­rin­nen und Bür­ger sind zur Aus­kunft ver­pflich­tet. Bei allen Erhe­bun­gen im Zusam­men­hang mit dem „Zen­sus 2022“ wer­den die gesetz­li­chen Daten­schutz­be­stim­mun­gen eingehalten.

Zusätz­li­che Hin­ter­grün­de hat das Sta­tis­ti­sche Bun­des­amt im Inter­net ( www.zensus2022.de ) zusammengefasst.


Zen­sus 2022. Quel­le: Sta­tis­ti­sche Ämter des Bun­des und der Länder