Zum Frisör ab Samstag nur noch mit Schnelltest

Der Mär­ki­sche Kreis erwei­tert in Abstim­mung mit dem NRW-Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um sei­ne All­ge­mein­ver­fü­gung. Zudem gehen die wei­ter­füh­ren­den Schu­len, die Grund­schu­len und die För­der­schu­len – aus­ge­nom­men sind die Abschluss­klas­sen – ab Mitt­woch in den Distanz­un­ter­richt.
Ange­sichts stei­gen­der Coro­na-Infek­ti­ons­zah­len haben Bund und Län­der eine Ver­schär­fung der gel­ten­den Maß­nah­men beschlos­sen. In NRW soll vor­aus­sicht­lich ab dem 29. März (Stand Diens­tag, 12 Uhr) die soge­nann­te „Not­brem­se“ in Kraft tre­ten.
Der Mär­ki­sche Kreis hat dar­über hin­aus im engen Aus­tausch mit dem NRW-Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um sei­ne All­ge­mein­ver­fü­gung erwei­tert. Für Ter­mi­ne bei Fri­seu­ren und kör­per­na­hen Dienst­leis­tun­gen nach Para­graf 12 der NRW-Coro­naschutz­ver­ord­nung muss dem­nach ein tages­ak­tu­el­ler, nega­ti­ver Schnell­test vor­ge­legt oder vor Ort ein Selbst­test durch­ge­führt wer­den. Die­se Rege­lung gilt ab Sams­tag, 27. März.
Dar­über hin­aus hat der Mär­ki­sche Kreis mit dem NRW-Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um abge­stimmt, dass die wei­ter­füh­ren­den Schu­len, die Grund­schu­len und die För­der­schu­len ab Mitt­woch, 24. März, in den Distanz­un­ter­richt gehen wer­den. Aus­ge­nom­men sind die Abschluss­klas­sen.
In Bezug auf Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen bleibt es den Eltern frei­ge­stellt, ob sie ihre Kin­der in die Kitas brin­gen.
Über sämt­li­che Maß­nah­men sind die Bür­ger­meis­te­rin sowie die Bür­ger­meis­ter der 15 Städ­te und Gemein­den am Diens­tag­mor­gen in einer gemein­sa­men Video­kon­fe­renz infor­miert worden.