Zwei blaue Fahrzeuge – ein Kennzeichen

Bei einer Fahrt über die Brun­schei­der Stra­ße ent­deck­te eine Poli­zei-Strei­fe am Frei­tag eine Kennzeichen-Doublette.

Drei Fahr­zeu­ge vor dem Poli­zei-Wagen fuhr ein blau­er Renault mit Esse­ner Kenn­zei­chen. Das erreg­te so lan­ge kei­ne Auf­merk­sam­keit der Poli­zei­be­am­ten, bis sie am Rand der Stra­ße an einem Wagen des­sel­ben Typs, der­sel­ben Far­be, mit dem glei­chen Kenn­zei­chen vor­bei kamen. Die Poli­zei­be­am­ten stopp­ten den fah­ren­den Renault an der Auf­fahrt zur Sau­er­land­li­nie. Der 59-jäh­ri­ge Fah­rer aus Essen äußer­te sich nicht zu den Vor­wür­fen. Eine Über­prü­fung bestä­tig­te die Beob­ach­tung im Vor­bei­fah­ren: Es han­delt sich um zwei Pkw mit ein und dem­sel­ben Kenn­zei­chen. Bei einem Ver­gleich der Fahr­zeugs-Iden­ti­fi­ka­ti­ons-Num­mern kam her­aus, dass das Kenn­zei­chen weder an den einen, noch an den ande­ren Wagen gehört. Tat­säch­lich ist es auf einen wei­te­ren, bau­glei­chen, aber roten Renault ange­mel­det. Die Poli­zei stell­te bei­de Fahr­zeu­ge sicher und brach­te den Fah­rer zu sei­ner ehe­ma­li­gen Adres­se in Lüden­scheid. Vor Ort fan­den die Poli­zei­be­am­ten eine Art Auto­werk­statt. Dar­in stand ein wei­te­rer, in sei­ne Ein­zel­tei­le zer­leg­ter blau­er Renault.

Die Poli­zei ermit­telt wegen Urkun­den­fäl­schung, Kenn­zei­chen-Miss­brauchs sowie Ver­sto­ßes gegen Pflicht­ver­si­che­rungs- und Kraftfahrzeugsteuergesetz.