Kreis bittet um rechtzeitigen Führerschein-Tausch

Bis 2033 müs­sen alle vor dem 19. Janu­ar 2013 aus­ge­ge­be­nen Füh­rer­schei­ne getauscht wer­den. Im Mär­ki­schen Kreis betrifft das etwa 200.000 Füh­rer­schei­ne. Der Gesetz­ge­ber hat dazu einen Stu­fen­plan erar­bei­tet. In der ers­ten Stu­fe wur­den bis Anfang 2022 etwa 14.000 graue und rosa Füh­rer­schei­ne getauscht. Aktu­ell läuft die zwei­te Stufe.

In der ers­ten Stu­fe des Füh­rer­schein­pflicht­um­tau­sches wur­den im Mär­ki­schen Kreis etwa 14.000 graue oder rosa Füh­rer­schei­ne der Geburts­jahr­gän­ge 1953 bis 1958 in einen fäl­schungs­si­che­ren EU-Kar­ten­füh­rer­schein getauscht. Für die Geburts­jahr­gän­ge 1959 bis 1964 ist längst die nächs­te Stu­fe ange­lau­fen. Auch sie sol­len die grau­en, rosa oder DDR-Füh­rer­schei­ne tau­schen, die bis zum 19. Janu­ar 2023 noch gelten.

Der Mär­ki­sche Kreis bit­tet daher alle Bür­ge­rin­nen und Bür­ger der Jahr­gän­ge bis 1964, ihren alten Füh­rer­schein mög­lichst recht­zei­tig umzu­tau­schen. Nach dem 19. Janu­ar 2023 sind die alten Füh­rer­schein­do­ku­men­te nicht mehr gül­tig. Wich­tig: Im Kon­troll­fall liegt dann eine Ord­nungs­wid­rig­keit vor. Die Fahr­erlaub­nis­klas­sen haben aber wei­ter Bestand. Sprich: Es darf somit auch wei­ter­hin gefah­ren werden.

Hin­weis

Die Füh­rer­schei­ne kön­nen in den Bür­ger­bü­ros des Mär­ki­schen Krei­ses in Iser­lohn oder Lüden­scheid umge­tauscht wer­den. Dabei sind fol­gen­de Unter­la­gen mit­zu­brin­gen: bis­he­ri­ger Füh­rer­schein, gül­ti­ges Aus­weis­do­ku­ment und ein aktu­el­les, höchs­tens 12 Mona­te altes, bio­me­tri­sches Licht­bild. Die Gebühr beträgt 30,40 Euro. Der neue Kar­ten­füh­rer­schein wird dann direkt von der Bun­des­dru­cke­rei zugeschickt.

Ist der bis­he­ri­ge Füh­rer­schein nicht im Mär­ki­schen Kreis oder sei­nen Rechts­vor­gän­gern aus­ge­ge­ben wor­den, muss von der aus­stel­len­den Behör­de zuvor eine soge­nann­te „Kar­tei­kar­ten­ab­schrift“ ange­for­dert wer­den – nur im dor­ti­gen Ver­zeich­nis sind die Füh­rer­schein­da­ten gespei­chert. Für den Besuch im Bür­ger­bü­ro muss vor­ab ein Ter­min ver­ein­bart wer­den. Ter­mi­ne kön­nen online unter https://terminvergabe.maerkischer-kreis.de/ gebucht werden.