Gute Nachrichten für Eltern: Der Märkische Kreis wird einen Teil der für Februar bis Mai gezahlten Elternbeiträge für die „Offene Ganztagsschulen“ (OGS) sowie für die Betreuung in Kitas und in der Kindertagespflege rückwirkend erstatten.
Eltern mussten im Januar dieses Jahres keine Beiträge für „Offene Ganztagsschulen“ (OGS) im Märkischen Kreis zahlen. Ebenso wurde auf die Erhebung der Elternbeiträge für die Betreuung in Kitas und in der Kindertagespflege verzichtet.
Nach Verhandlungen zwischen den kommunalen Spitzenverbänden mit der Landesregierung steht nun fest: Auch für den Februar werden die Kosten komplett erlassen – Kreis und Land tragen jeweils die Hälfte. Für die Monate März bis Mai werden den Eltern 50 Prozent zurückgezahlt, wovon wiederum Land und Kommune jeweils die Hälfte tragen.
Insgesamt wird rückwirkend eine Summe in Höhe rund 660.000 erstattet – 330.000 Euro vom Kreis, die andere Hälfte vom Land NRW. Hinzu kommen 134.000 Euro für Verpflegungskosten in der Ganztagsbetreuung. Das gilt für alle Schulen in Trägerschaft des Märkischen Kreises, die einen OGS-Betrieb anbieten.
Die Einzüge sollen im Juli erstattet bzw. verrechnet werden.