Balver nach gestrigem Brand in Untersuchungshaft

Aktua­li­siert 12 Uhr: Das schreibt die Poli­zei­pres­se­stel­le dazu: „Das Amts­ge­richt Men­den hat am Diens­tag Haft­be­fehl gegen einen 41-jäh­ri­gen Bal­ver erlas­sen. Der Mann stand bereits län­ger unter Ver­dacht, für die Brän­de von Holz­la­gern ver­ant­wort­lich zu sein. Am Mon­tag­nach­mit­tag ent­deck­te ihn eine Strei­fen­wa­gen­be­sat­zung der Poli­zei in unmit­tel­ba­rer Nähe zwei­er bren­nen­der Holzs­pol­ter an der Glär­bach. Die Beam­ten nah­men den Bal­ver auf­grund des drin­gen­den Tat­ver­dachts vor­läu­fig fest. Die Poli­zei sicher­te vor Ort Spu­ren und Beweis­mit­tel. Am Diens­tag­nach­mit­tag folg­te die Vor­füh­rung des 41-Jäh­ri­gen beim Haft­rich­ter. Gegen­stand des Haft­be­fehls sind sie­ben Brand­stif­tun­gen. Wei­te­re Ermitt­lun­gen lau­fen. (cris)“


Aktua­li­siert um 19 Uhr: Der 40-jäh­ri­ge Bal­ver, der ges­tern vor­läu­fig fest­ge­nom­men wur­de (sie­he unten), wur­de in Unter­su­chungs­haft genom­men. Das ent­schied der Haft­rich­ter am Nachmittag.


Noch am gest­ri­gen Tag nach der neu­er­li­chen Brand­stif­tung in der Glär­bach (wie berich­tet) gab es eine Fest­nah­me. Das konn­te Ober­staats­an­walt Tho­mas Pog­gel auf Anfra­ge mit­tei­len. Dem mut­maß­li­chen Täter wer­den ins­ge­samt sie­ben Brand­stif­tun­gen vor­ge­wor­fen. Die Staats­an­walt­schaft hat einen Haft­be­fehls­an­trag gestellt, der am Nach­mit­tag ver­han­delt wird. Das ist nach dem Gesetz so vor­ge­schrie­ben, dass nach einer Fest­nah­me am dar­auf­fol­gen­den Trag ein Haft­rich­ter ent­schei­den muss, ob der mut­maß­li­che Täter in Unter­su­chungs­haft verbleibt.

Ob es sich bei dem fest­ge­nom­me­nen Bal­ver um den sel­ben Täter han­delt, der bereits im Früh­jahr schon ein­mal von der Poli­zei fest­ge­nom­men wur­de, konn­te der Ober­staats­an­walt weder bestä­ti­gen noch demen­tie­ren, da ihm die­se Akten nicht vorlagen.


Ges­tern brann­ten in der Glär­bach zwei Holzpolter.