Polizei bereitet sich auf unruhige Silvester-Nacht vor

Die Poli­zei des Mär­ki­schen Krei­ses rech­net im Ver­gleich zu den ver­gan­ge­nen zwei Jah­ren mit einem unru­hi­ge­ren Jah­res­wech­sel. Die Ein­satz­stär­ken wer­den daher in der Sil­ves­ter­nacht kreis­weit erhöht, um das zu erwar­ten­de Ein­satz­auf­kom­men abar­bei­ten zu können.

Anders als in den ver­gan­ge­nen bei­den Jah­ren, gibt es beim Jah­res­wech­sel 2022/2023 kei­ne Ver­kaufs- oder Ansamm­lungs­ver­bo­te. Auch Böl­ler­ver­bots­zo­nen gibt es im Mär­ki­schen Kreis nicht. Es darf also geböl­lert wer­den. Unter bestimm­ten Auflagen:

   - Das Böllern an Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen 
     und an feuergefährdeten Gebäuden ist verboten.
   - Böllern ist nur zwischen 31.12., 0 Uhr, und 1.1., 24 Uhr, 
     gestattet.
   - Böller und Raketen dürfen nur Personen über 18 zünden (Klasse 2 
     Feuerwerk). Kinder dürfen nur Klasse 1 Feuerwerk nutzen, z.B. 
     Knallerbsen oder Tischfeuerwerk.
   - Nur Feuerwerk mit CE bzw. BAM Kennzeichnung ist zulässig. Der 
     Verkauf ist nur zwischen dem 29.12. und 31.12. gestattet.

Bei Ver­stö­ßen dro­hen Buß­gel­der bis 50.000 Euro.

„Wir kön­nen nicht oft genug beto­nen, dass der unsach­ge­mä­ße Umgang mit Feu­er­werk erheb­li­che Gefah­ren birgt.“ sag­te Poli­zei­spre­cher Mar­cel Dil­ling und appel­liert, auf ande­re Rück­sicht zu neh­men. „Alle Ein­satz­kräf­te wün­schen sich eine fried­li­che Sil­ves­ter-Nacht.“ (dill)


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