Ab 1.1. ist Kommune ein Unternehmen

Eini­ge Gebüh­ren der Stadt­ver­wal­tung wer­den ab dem 1. Janu­ar 2023 teu­rer. Nicht, weil die Gebüh­ren­sät­ze ange­ho­ben wer­den, son­dern weil auf man­che Gebüh­ren die Umsatz­steu­er auf­ge­schla­gen wird. Nach dem Umsatz­steu­er­ge­setzt wird dann näm­lich eine Kom­mu­ne wie ein Unter­neh­men behan­delt. Daher ver­teu­ert sich eini­ges für den Pri­vat­mann, für ein ande­res Unter­neh­men aller­dings nicht, da die­se die Umsatz­steu­er ver­rech­nen kön­nen. Damit das Durch­ein­an­der per­fekt wird, gibt es aber auch noch eini­ge Leis­tun­gen, die umsatz­steu­er­be­freit sind.