Ab Dienstag neue Corona-Schutzverordnung

Die neue Coro­naschutz­ver­ord­nung des Lan­des Nord­rhein-West­fa­len tritt am Diens­tag, 28. Dezem­ber 2021 in Kraft. Durch die zusätz­li­chen Maß­nah­men soll die Aus­brei­tung der Omi­kron-Vari­an­te des Cora­na­vi­rus gebremst wer­den. Ein Über­blick über die wesent­li­chen Neue­run­gen.
Mit der Ände­rung der Coro­naschutz­ver­ord­nung wer­den ab dem 28. Dezem­ber die Kon­takt­be­schrän­kun­gen auf immu­ni­sier­te Per­so­nen aus­ge­wei­tet. Auch die Mas­ken­pflicht wird ver­schärft. 
• Pri­va­te Zusam­men­künf­te sind im Innen- und Außen­be­reich nur noch mit maxi­mal zehn Per­so­nen zuläs­sig, sofern alle Per­so­nen geimpft oder gene­sen sind. Eine Begren­zung auf eine vor­ge­ge­be­ne Zahl von Haus­hal­ten gibt es nicht. Kin­der bis ein­schließ­lich 13 Jah­ren sind hier­von aus­ge­nom­men.
• Sobald eine unge­impf­te Per­son teil­nimmt, gel­ten die stren­ge­ren Bestim­mun­gen fort und neben dem eige­nen Haus­stand dür­fen nur noch zwei Per­so­nen eines wei­te­ren Haus­stands teil­neh­men.
• Über­re­gio­na­le Groß­ver­an­stal­tun­gen fin­den ohne Zuschau­er statt. Für ande­re Ver­an­stal­tun­gen gel­ten Kapa­zi­täts­gren­zen und eine Höchst­zahl von 750 Zuschau­ern.
• 2Gplus-Regel für den Frei­zeit­be­reich: Bei der Sport­aus­übung in Innen­räu­men, in Schwimm­bä­dern und bei Well­ness­an­ge­bo­ten kön­nen kei­ne Mas­ken getra­gen wer­den – hier müs­sen immu­ni­sier­te Per­so­nen daher zukünf­tig zusätz­lich einen aktu­el­len, nega­ti­ven Schnell­t­est­nach­weis, der nicht älter als 24 Stun­den ist, mit sich füh­ren.
Aus­wei­tung der Mas­ken­pflicht:
• auf Immu­ni­sier­te Per­so­nen in Innen­räu­men bei Ver­an­stal­tun­gen, Mes­sen, Bil­dungs­an­ge­bo­ten etc. 
• auf geimpf­te oder gene­se­ne Beschäf­tig­te „bei der Berufs­aus­übung in Innen­räu­men, Fahr­zeu­gen und ähn­li­chem“ ab zwei Per­so­nen. Das glei­che gilt für Ver­kaufs­ge­sprä­che.
• Bei Ver­samm­lun­gen unter frei­em Him­mel, etwa Demons­tra­tio­nen, gilt die Mas­ken­pflicht schon ab einer Teil­neh­mer­zahl von 750
Wei­te­re Infor­ma­tio­nen unter https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw