Beschwerde: Ausgangssperre gilt nach Urteil weiter

Der Mär­ki­sche Kreis legt Beschwer­de gegen einen Beschluss des Ver­wal­tungs­ge­richts Arns­berg ein – auch in enger Abstim­mung und auf aus­drück­li­che Auf­for­de­rung des NRW-Gesund­heits­mi­nis­te­ri­ums. Die All­ge­mein­ver­fü­gung des Krei­ses mit der Aus­gangs­sper­re wird bis auf wei­te­res wei­ter ange­wen­det.
Der Mär­ki­sche Kreis hat in enger, auch juris­ti­scher Abstim­mung mit dem Land geziel­te Schutz­maß­nah­men gegen die Aus­brei­tung des Coro­na­vi­rus erlas­sen. Die mit dem NRW-Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um abge­stimm­te All­ge­mein­ver­fü­gung ist seit dem 9. April gül­tig. Mit der dar­in ver­an­ker­ten Aus­gangs­sper­re sind ziel­ge­rich­te­te Maß­nah­men ergrif­fen wor­den, die zum Infek­ti­ons­ge­sche­hen im Kreis pas­sen. „Das The­ma hat aktu­ell eine gro­ße lan­des- und bun­des­po­li­ti­sche Trag­wei­te. Dar­um ste­hen wir im engen Aus­tausch mit dem Minis­te­ri­um, das uns aus­drück­lich dazu auf­ge­for­dert und dar­in bestärkt hat, in die­ser Fra­ge­stel­lung eine Ent­schei­dung der nächst­hö­he­ren Instanz her­bei­zu­füh­ren“, sagt Land­rat Mar­co Voge.
Hin­ter­grund: Am Diens­tag hat das Ver­wal­tungs­ge­richt Arns­berg in einem Eil­be­schluss einem Antrag gegen die durch die All­ge­mein­ver­fü­gung des Krei­ses erlas­se­ne Aus­gangs­be­schrän­kung statt­ge­ge­ben. Der Kreis wird Beschwer­de gegen die­sen Beschluss ein­le­gen. Bis auf wei­te­res bleibt die All­ge­mein­ver­fü­gung des Krei­ses in Kraft. Heißt: Der Voll­zug der All­ge­mein­ver­fü­gung durch die Ord­nungs­be­hör­den und die Poli­zei wird nach Ent­schei­dung des Kri­sen­stabs nicht aus­ge­setzt.
Das Ver­wal­tungs­ge­richt Arns­berg macht deut­lich, dass Aus­gangs­be­schrän­kun­gen „grund­sätz­lich ein geeig­ne­tes Mit­tel zur Pan­de­mie­be­kämp­fung und damit zum Schutz von Leben und Gesund­heit sowie der Funk­ti­ons­fä­hig­keit des Gesund­heits­sys­tems dar­stel­len“. Wört­lich heißt es: „Durch die getrof­fe­ne Maß­nah­me wer­den nächt­li­che Kon­tak­te von in ver­schie­de­nen Haus­hal­ten leben­den Per­so­nen erschwert, sodass im Hin­blick auf den erheb­li­chen Bei­trag pri­va­ter Zusam­men­künf­te zum Infek­ti­ons­ge­sche­hen […] zumin­dest eine gewis­se Abschwä­chung der wei­te­ren Aus­brei­tung von Infek­tio­nen […] zu erwar­ten ist.„
Dar­über hin­aus ver­folgt die Anord­nung der Aus­gangs­be­schrän­kung laut Ver­wal­tungs­ge­richt einem „legi­ti­men Zweck“. Gemeint ist damit die Ein­däm­mung der wei­te­ren Ver­brei­tung des Coro­na­vi­rus und „der damit ein­her­ge­hen­den Gefah­ren für die Bevöl­ke­rung“. Die Gefah­ren­la­ge im Mär­ki­schen Kreis sei „wei­ter­hin als ernst ein­zu­schät­zen“ – vor allem im Hin­blick auf eine mög­li­che Über­las­tung des Gesund­heits­we­sens. Den Beschluss begrün­det das Ver­wal­tungs­ge­richt Arns­berg unter ande­rem damit, dass wei­te­re Begrün­dun­gen erfor­der­lich sei­en, inwie­weit pri­va­te Kon­tak­te zur Nacht­zeit außer­halb von Unter­künf­ten einen Anteil am Infek­ti­ons­ge­sche­hen auf­wei­sen.
Auf­grund des wei­ter­hin hohen Infek­ti­ons­ge­sche­hens und dem nach den Oster­fe­ri­en wie­der gestie­ge­nen 7‑Ta­ge-Inzi­denz­wert (201,6 am Diens­tag) waren und sind aus Sicht des Kri­sen­stabs schär­fe­re Maß­nah­men not­wen­dig. In enger Abstim­mung mit dem NRW-Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um wird der Kreis daher gegen den Beschluss des Ver­wal­tungs­ge­richts Arns­berg Beschwer­de ein­le­gen. Ziel ist wei­ter­hin, die der­zei­ti­ge Infek­ti­ons­wel­le zu bre­chen. Das Ver­fah­ren lan­det somit vor dem Ober­ver­wal­tungs­ge­richt Müns­ter. Das Instru­ment der Aus­gangs­sper­re wird aktu­ell auch auf Bun­des­ebe­ne im Rah­men des neu­en Infek­ti­ons­schutz­ge­set­zes dis­ku­tiert und soll einem Kabi­netts­be­schluss vom Diens­tag zufol­ge bun­des­weit zukünf­tig für Krei­se ab einer Inzi­denz von mehr als 100 in Kraft tre­ten.
„Wir haben den Beschluss und die Begrün­dung des Ver­wal­tungs­ge­richts Arns­berg detail­liert im Kri­sen­stab ana­ly­siert. Unser Ziel bleibt ein­deu­tig: Das Infek­ti­ons­ge­sche­hen im Kreis gezielt und pass­ge­nau ein­zu­däm­men. Dafür sind bei uns wei­ter­hin Maß­nah­men über die lan­des­wei­ten Regeln hin­aus not­wen­dig. Mein Dank gilt aus­drück­lich allen, die sich wei­ter­hin dis­zi­pli­niert an die Regeln hal­ten und Kon­tak­te mei­den. Uns ist bewusst, dass schär­fe­re Maß­nah­men auch die­je­ni­gen tref­fen, die sich an die Regeln hal­ten. Sie rich­ten sich aber vor allem an die­je­ni­gen, die mit unvor­sich­ti­gem Ver­hal­ten das Infek­ti­ons­ge­sche­hen anfa­chen. Des­halb sind die Ver­schär­fun­gen nach wie vor rich­tig“, sagt Land­rat Mar­co Voge.
Der Kri­sen­stab des Mär­ki­schen Krei­ses appel­liert an die Eigen­ver­ant­wor­tung der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, wei­ter­hin kon­se­quent die AHAL (Abstand-Händehygiene-Alltagsmaske-Lüften)-Regeln ein­zu­hal­ten und Kon­tak­te, beson­ders im pri­va­ten Bereich, auf ein Mini­mum zu beschrän­ken. „Das Virus unter­schei­det nicht zwi­schen öffent­li­chem und pri­va­tem Raum.“