Coronainfizierte nur noch 10 Tage in Quarantäne

Der Mär­ki­sche Kreis über­nimmt die Emp­feh­lung des Robert-Koch-Insti­tuts (RKI): Ab sofort ver­setzt das Gesund­heits­amt Coro­na­in­fi­zier­te nur noch 10 Tage statt bis­her 14 Tage in häus­li­che Iso­la­ti­on.
Die zehn Tage häus­li­che Iso­la­ti­on für posi­tiv auf Covid-19 Getes­te­te gel­ten ab dem Beginn der Sym­pto­me bezie­hungs­wei­se mit dem Tag des Coro­na­tests. Am Ende der Iso­la­ti­on nimmt das Gesund­heits­amt tele­fo­nisch Kon­takt zu den Covid-19-Trä­gern auf: Nur wer min­des­tens zwei Tage vor­her sym­ptom­frei ist, darf mit Zustim­mung des Gesund­heits­am­tes das Haus nach 10 Tagen wie­der ver­las­sen. Stel­len Pati­en­ten bei Ablauf der Iso­la­ti­on noch Krank­heits­an­zei­chen fest, soll­ten sie ihre Haus­ärz­tin oder ihren Haus­arzt kontaktieren. 

Kon­takt­per­so­nen, die das Gesund­heits­amt als Kate­go­rie 1 ein­stuft, wer­den wei­ter­hin 14 Tage in Qua­ran­tä­ne ver­setzt. Sie haben ein hohes Risi­ko, sich ange­steckt zu haben. Blei­ben Krank­heits­an­zei­chen aus, endet die Qua­ran­tä­ne nach Ablauf der 14-Tage­frist auto­ma­tisch. War­um 14 Tage? Das Coro­na­vi­rus braucht ein paar Tage, um sich in einer Per­son aus­rei­chend zu ver­meh­ren. Der iso­lier­te Erkrank­te hat dem­zu­fol­ge seit sei­ner nach­ge­wie­se­nen Anste­ckung schon ein paar Tage „geschafft“. Für die 14-tägi­ge Qua­ran­tä­ne einer Kon­takt­per­son gilt der letz­te Kon­takt­tag mit einem posi­tiv Getes­te­ten als Tag null. Auch am 13. Tag der Qua­ran­tä­ne kann eine Kon­takt­per­son noch Sym­pto­me ent­wi­ckeln. Daher kann die Qua­ran­tä­ne auch nicht durch einen nega­ti­ven Coro­na­test been­det werden.

Ein enger Kon­takt bedeu­tet nach Vor­ga­ben des RKI ent­we­der, dass man min­des­tens 15 Minu­ten mit dem Erkrank­ten gespro­chen hat bezie­hungs­wei­se ange­hus­tet oder ange­niest wor­den ist, wäh­rend die­ser anste­ckend gewe­sen ist. Zu beach­ten ist dabei, dass Infi­zier­te bereits zwei Tage vor Sym­ptom­be­ginn anste­ckend sind. Auch Per­so­nen, die zwar grö­ße­ren Abstand zum Infi­zier­ten hat­ten, aber mit hoher Wahr­schein­lich­keit einer rele­van­ten Kon­zen­tra­ti­on von Aero­so­len aus­ge­setzt waren, gel­ten als Kon­takt­per­so­nen ers­ten Gra­des. Dar­un­ter fällt etwa gemein­sa­mes Fei­ern, Sin­gen oder Sport­trei­ben in Innen­räu­men. Auch wenn sich vor­her eine infi­zier­te Per­son mehr als 30 Minu­ten in einem Raum auf­ge­hal­ten hat, kann das schon bedeu­ten, dass man als Kon­takt­per­so­nen der Kate­go­rie 1 ein­ge­stuft wird und das Gesund­heits­amt eine 14-tägi­ge Qua­ran­tä­ne anord­net.  Der Kon­takt zu ande­ren im Haus­halt leben­den Per­so­nen ist dabei zu redu­zie­ren. Die Qua­ran­tä­ne soll ver­hin­dern, dass Kon­takt­per­so­nen in die­ser Zeit ande­re Men­schen anstecken.