„Hönnewiesen“ liegen im April erneut aus

Der Rat der Stadt Bal­ve hat in sei­ner Sit­zung am 23. März die Betei­li­gung der Öffent­lich­keit zur Auf­stel­lung des Bebau­ungs­pla­nes Nr. 51 „Hön­ne­wie­sen“ beschlos­sen. Die Ent­wurfs­pla­nung sowie die dazu­ge­hö­ri­gen Unter­la­gen lie­gen gem. § 3 Abs. 2 Bau­ge­setz­buch in der Zeit vom 7. April bis ein­schließ­lich 11. Mai im Rat­haus der Stadt Bal­ve, Widu­kind­platz 1, Zim­mer 44, Fach­be­reich 4, 58802 Bal­ve, wäh­rend der Dienst­stun­den öffent­lich aus.

Die Unter­la­gen ste­hen zudem über den gesam­ten Zeit­raum im Inter­net unter fol­gen­der Adres­se zur Ver­fü­gung: https://www.balve.de/rathaus-und-politik/verwaltung/bekanntmachungen. Wäh­rend des Aus­le­gungs­zeit­rau­mes kön­nen von jeder­mann Stel­lung­nah­men schrift­lich, per E‑Mail an k.griese@balve.de oder wäh­rend der Dienst­stun­den zur Nie­der­schrift abge­ge­ben wer­den. Die schrift­li­chen Stel­lung­nah­men sind an den Bür­ger­meis­ter der Stadt Bal­ve, Post­fach 13 63, 58797 Bal­ve, zu richten.

Zum Schutz vor Neu­in­fek­tio­nen mit dem Coro­na­vi­rus SARS-CoV‑2 sind Ein­schrän­kun­gen des Publi­kums­ver­kehrs im Rat­haus der Stadt Bal­ve ein­ge­führt wor­den, sodass die per­sön­li­che Ein­sicht­nah­me in die Unter­la­gen nur nach vor­he­ri­ger Ter­min­ver­ein­ba­rung per E‑Mail unter k.griese@balve.de oder tele­fo­nisch unter der Ruf­num­mer 02375/926–144 im Rat­haus der Stadt Bal­ve erfol­gen kann.