Hundekot nicht nur ärgerlich – auch gefährlich

Anlie­ger der Gemein­de­stra­ßen „Bogen­stra­ße / Am Stadt­gra­ben“ haben bei der Ord­nungs­be­hör­de ver­mehrt ihren Unmut über stark mit Hun­de­kot ver­schmutz­te Geh­we­ge dar­ge­legt, die den Pas­san­ten dazu zwin­gen, auf den Fahr­bahn­kör­per aus­zu­wei­chen, um die „Tret­mi­ne“ zu umge­hen. Gera­de für geh­be­hin­der­te Per­so­nen mit Rol­la­to­ren ist dies nicht nur anstren­gend, son­dern auch gefährlich.

Daher die Bit­te des Ord­nungs­am­tes an die Hun­de­be­sit­zer, den von Tie­ren erzeug­ten Kot unver­züg­lich auf­zu­neh­men und zu ent­sor­gen. Behäl­ter mit Tüten sind im Innen­stadt­be­reich aufgestellt.

Nach der Ord­nungs­be­hörd­li­chen Ver­ord­nung der Stadt Bal­ve besteht die Ver­pflich­tung, die von Tie­ren erzeug­ten Ver­un­rei­ni­gun­gen unver­züg­lich zu besei­ti­gen. Der Ver­stoß stellt eine Ord­nungs­wid­rig­keit dar, die mit Geld­bu­ße geahn­det wer­den kann. Anzei­gen, die beim Ord­nungs­amt ein­ge­hen, wer­den ver­folgt und mit Geld­bu­ße belegt.