Märkischer Kreis koordiniert Schnellteststellen

Ärz­te, Apo­the­ker sowie Ret­tungs- und Hilfs­or­ga­ni­sa­tio­nen dür­fen ab sofort die soge­nann­ten „Bür­ger­tes­tun­gen“ – also kos­ten­lo­se Coro­na-Schnell­tests – durch­füh­ren. Das hat das NRW-Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um in einer All­ge­mein­ver­fü­gung ver­öf­fent­licht. Das Gesund­heits­amt des Mär­ki­schen Krei­ses unter­stützt bei der Koor­di­na­ti­on wei­te­rer Test­stel­len.
Mit einer Neu­fas­sung der Coro­na­vi­rus-Test­ver­ord­nung hat der Bund die Grund­la­ge für kos­ten­lo­se Bür­ger­tes­tun­gen geschaf­fen. Für die Umset­zung in Nord­rhein-West­fa­len hat das Land eine All­ge­mein­ver­fü­gung erlas­sen. Sie regelt, dass unter ande­rem Ärz­te, Apo­the­ker, Ret­tungs- und Hilfs­or­ga­ni­sa­tio­nen sowie ande­re Leis­tungs­an­bie­ter ab sofort die neu­en, kos­ten­lo­sen Schnell­tests für die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger im Mär­ki­schen Kreis anbie­ten und abrech­nen kön­nen. Dafür müs­sen gewis­se Anfor­de­run­gen erfüllt wer­den, dar­un­ter Schutz­maß­nah­men und Hygie­ne­stan­dards. Wer­den sie erfüllt, erhal­ten die jewei­li­gen Stel­len eine „Beauf­tra­gung“ vom Kreis. Sie kön­nen dann 18 Euro pro Test mit der Kas­sen­ärzt­li­chen Ver­ei­ni­gung und dem Land NRW abrech­nen. Zusätz­lich zahlt das Land pro Test­stel­le 1.000 Euro an Anschub­fi­nan­zie­rung sowie dar­über hin­aus 1000 Euro monat­lich.
Inter­es­sier­te sind ab sofort auf­ge­ru­fen, sich beim Kreis zu mel­den. Um die Wege hier­für kurz zu hal­ten und schnell Test­stel­len ein­rich­ten zu kön­nen, wird dar­um gebe­ten, sich per E‑Mail an den Kreis zu wen­den: testzentren@maerkischer-kreis.de. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen kom­men dann zurück.
Laut All­ge­mein­ver­fü­gung gel­ten alle Ein­rich­tun­gen ab sofort als beauf­tragt, die bis­lang noch nicht vom öffent­li­chen Gesund­heits­dienst mit der Durch­füh­rung von Schnell­tests beauf­tragt waren, aber bereits vor dem 8. März 2021 Schnell­tests durch­ge­führt haben. Das gilt solan­ge, bis eine wei­te­re Beauf­tra­gung durch das Gesund­heits­amt des Mär­ki­schen Krei­ses erteilt wor­den ist. Wer im Rah­men die­ser Schnell­tes­tun­gen kos­ten­los tes­tet, muss das dem Gesund­heits­amt mel­den. Außer­dem ist man ver­pflich­tet, die Anzahl der Schnell­tests sowie die posi­ti­ven Tests zu doku­men­tie­ren und dem Kreis zu mel­den. Denn: Posi­ti­ve Tests müs­sen durch einen PCR-Test veri­fi­ziert wer­den. Betrof­fe­ne müs­sen umge­hend in Qua­ran­tä­ne.
Wer jetzt neu in die Bür­ger­tes­tun­gen ein­stei­gen will, benö­tigt zuvor die Beauf­tra­gung vom Gesund­heits­amt des Mär­ki­schen Krei­ses. „Wir wol­len schnell und unbü­ro­kra­tisch die Min­dest­an­for­de­run­gen, die vom Land ver­öf­fent­licht wur­den, erfül­len und Test­stel­len beauf­tra­gen“, sagt Vol­ker Schmidt, Lei­ter des Fach­be­reichs Gesund­heit, Sozia­les und Ver­brau­cher­schutz im Kreis­haus Lüden­scheid. Ziel sei es, zeit­nah kreis­weit ein wohn­ort­na­hes und nie­der­schwel­li­ges Ange­bot für die Durch­füh­rung der Bür­ger­tes­tun­gen zu schaf­fen. NRW-Gesund­heits­mi­nis­ter Karl-Josef Lau­mann hat­te in die­sem Zusam­men­hang aller­dings betont, dass die flä­chen­de­cken­de Test­in­fra­struk­tur Zeit benö­ti­ge. Schnell­tests für alle stün­den nicht sofort zur Ver­fü­gung. Das Land sieht einen ste­ti­gen Aus­bau der Test­struk­tur vor.

Das Gesund­heits­amt des Mär­ki­schen Krei­ses unter­stützt bei der Koor­di­na­ti­on wei­te­rer Test­stel­len.
Sym­bol­fo­to: Mathis Schnei­der / Mär­ki­scher Kreis