Osterfeuer müssen rechtzeitig angemeldet werden

Mit dem bevor­ste­hen­den Oster­fest ist auch wie­der die Zeit der Oster­feu­er. Das Umwelt­amt der Stadt Bal­ve weist dar­auf hin, dass Oster­feu­er geneh­mi­gungs- und gebüh­ren­pflich­tig sind. Eine Geneh­mi­gung darf nur erteilt wer­den, wenn es sich um ein soge­nann­tes Brauch­tums­feu­er han­delt. Dies ist der Fall, wenn die Feu­er von Ver­ei­nen oder Orga­ni­sa­tio­nen tra­di­tio­nell ver­an­stal­tet wer­den, für jeder­mann zugäng­lich sind und so nach­weis­lich der Brauch­tums­pfle­ge dienen.

Die Oster­feu­er­an­trä­ge kön­nen schrift­lich unter Anga­be des genau­en Ver­bren­nungs­or­tes, Zeit­punk­tes und Nen­nung einer für das Feu­er ver­ant­wort­li­chen Per­son bis zum 2. April an das Umwelt­amt der Stadt Bal­ve, Widu­kind­platz 1, 58802 Bal­ve, gestellt wer­den. Die For­mu­la­re kön­nen im Inter­net unter www.balve.de– Rat­haus und Poli­ti­k/Rat­haus-Ser­vice/ For­mu­la­re abge­ru­fen werden.

Aus Grün­den der Sicher­heit und Ord­nung sowie aus Umwelt­schutz­grün­den sind beim Abbren­nen der Brauch­tums­feu­er eini­ge wich­ti­ge Regeln zu beach­ten. So ist zu Gebäu­den und Anpflan­zun­gen ein so gro­ßer Abstand ein­zu­hal­ten, dass die­se nicht gefähr­det wer­den. Das Brenn­ma­te­ri­al darf zum Schutz von Klein­tie­ren frü­hes­tens vier Wochen vor der Ver­an­stal­tung zusam­men­ge­tra­gen wer­den. Das Brenn­ma­te­ri­al ist aller­dings ein bis zwei Tage vor der Ver­an­stal­tung umzuschichten.

Das Feu­er muss durch­ge­hend von einer voll­jäh­ri­gen Per­son beauf­sich­tigt wer­den, die den Platz erst ver­las­sen darf, wenn Feu­er und Glut voll­stän­dig erlo­schen sind. Gege­be­nen­falls noch vor­han­de­ne Glut ist so zu über­de­cken, dass auch bei auf­kom­men­dem Wind ein Fun­ken­flug aus­ge­schlos­sen wer­den kann. Es ist sicher­zu­stel­len, dass sich die Zuschau­er in einem genü­gen­den Sicher­heits­ab­stand von der Feu­er­stel­le auf­hal­ten. Auch darf der Ver­kehr auf angren­zen­den öffent­li­chen Stra­ßen nicht durch Rauch­ein­wir­kung gestört wer­den. In ein Oster­feu­er gehört nur unbe­han­del­tes Holz wie Baum- oder Strauchschnitt.