Pflegeversicherung: Antragstellung und Begutachtung

Im Alter fällt vie­les schwe­rer. Wer mit sei­nen täg­li­chen Ver­pflich­tun­gen allein nicht mehr zurecht kommt, kann einen Antrag auf Bestim­mung eines Pfle­ge­grads stel­len. Wie das geht, erklärt Anne­gret Röll­mann von der Pfle­ge­be­ra­tung des Mär­ki­schen Krei­ses.
„Wenn die Bewäl­ti­gung des All­tags viel Kraft kos­tet und allein nicht mehr geleis­tet wer­den kann, ist es Zeit sich Hil­fe zu holen“, meint Pfle­ge­be­ra­te­rin Anne­gret Röll­mann und macht auf die Unter­stüt­zungs­leis­tun­gen der Pfle­ge­ver­si­che­rung auf­merk­sam. Um sie in Anspruch zu neh­men, gilt es einen Antrag bei der Pfle­ge­ver­si­che­rung zu stel­len. Zustän­dig ist eine Abtei­lung bei der Kran­ken­kas­se. Den Antrag kann jeder ganz ein­fach tele­fo­nisch anfor­dern. Es ist nicht not­wen­dig, dass der Haus­arzt dazu eine Stel­lung­nah­me abgibt. Auch eine Schwer­be­hin­de­rung ist für eine Ein­stu­fung in einen Pfle­ge­grad nicht rele­vant. 
Sobald der aus­ge­füll­te Antrag an die Pfle­ge­kas­se zurück­ge­schickt ist, wird der Medi­zi­ni­sche Dienst der Kran­ken­kas­sen (MDK) mit der Begut­ach­tung beauf­tragt. Der MDK kün­digt sei­nen Begut­ach­tungs­ter­min in der Regel schrift­lich an. „Man muss also nicht damit rech­nen, dass der MDK plötz­lich vor der Haus­tür steht“, beru­higt Röllmann.

Was pas­siert bei der Pfle­ge­be­gut­ach­tung?
Coro­nabe­dingt wer­den Begut­ach­tun­gen zur­zeit teil­wei­se tele­fo­nisch durch­ge­führt. Bei dem Ter­min wird geklärt, inwie­weit eine Per­son pfle­ge­be­dürf­tig ist. Zur Beur­tei­lung wer­den vom MDK ver­schie­de­ne Lebens­be­rei­che, soge­nann­te Modu­le, begut­ach­tet und mit Punk­ten bewer­tet: die Mobi­li­tät; kogni­ti­ve und kom­mu­ni­ka­ti­ve Fähig­kei­ten; Ver­hal­tens­wei­sen und deren Pro­blem­la­gen; die Selbst­ver­sor­gung; der Umgang mit krank­heits­spe­zi­fi­schen Din­gen und die Gestal­tung des All­tags­le­bens.
Zur Ein­schät­zung der Pfle­ge­be­dürf­tig­keit loten die Mit­ar­bei­ten­den des MDK aus, was die Hil­fe­su­chen­den noch selbst­stän­dig schaf­fen und wo sie Unter­stüt­zung benö­ti­gen: „Bei der Mobi­li­tät gibt es Fra­gen nach dem siche­ren Gehen oder ob jemand noch selbst­stän­dig Trep­pen stei­gen kann. Wei­te­re Fra­gen aus dem Berei­chen der Selbst­ver­sor­gung, sind unter ande­rem: Kann jemand die Kör­per­pfle­ge ohne Hil­fe voll­stän­dig bewäl­ti­gen? Wer rich­tet die Medi­ka­men­te oder legt den Ver­band an?“, zählt Röll­mann eini­ge Fra­ge­bei­spie­le auf. Durch den Fra­gen­ka­ta­log des MDK sol­len die vor­lie­gen­den Ein­schrän­kun­gen erfasst und der Pfle­ge­grad ermit­telt wer­den. Je nach Pfle­ge­grad gibt es einen finan­zi­el­len Zuschuss von der Pflegeversicherung.

Kla­re Regeln für die Ein­stu­fung
Muss man erst den Kopf unterm Arm tra­gen, bis man einen Pfle­ge­grad bekommt? Da ist die Ant­wort der Pfle­ge­be­ra­te­rin ganz klar „nein“. Für die Ein­stu­fung, wann ein Mensch als pfle­ge­be­dürf­tig gilt, gibt es kla­re Regeln. Nach dem Sozi­al­ge­setz­buch sind Per­so­nen pfle­ge­be­dürf­tig, wenn sie gesund­heit­lich beding­te Beein­träch­ti­gun­gen der Selb­stän­dig­keit oder der Fähig­kei­ten auf­wei­sen und des­halb der Hil­fe durch ande­re bedür­fen.
Für den Ter­min rät Anne­gret Röll­mann all­ge­mein: „Je bes­ser die Betrof­fe­nen infor­miert sind, umso ein­fa­cher ist die Begut­ach­tung durch den MDK und ein läs­ti­ger Wider­spruch kann ver­mie­den wer­den.“ Wei­ter­hin hilft es, die Pfle­ge­be­dürf­ti­gen bei der Begut­ach­tung durch eine Ver­trau­ens­per­son zu unter­stüt­zen. Die Pfle­ge­be­ra­te­rin­nen des Mär­ki­schen Krei­ses sind ger­ne behilf­lich und erläu­tern in einem Bera­tungs­ter­min vor­ab die Kri­te­ri­en, die für eine Ein­stu­fung geprüft wer­den. Sie infor­mie­ren und unter­stüt­zen rund um die Pfle­ge älte­rer Men­schen und Ent­las­tung von pfle­gen­den Ange­hö­ri­gen. Dafür bie­ten sie Sprech­stun­den vor Ort und Haus­be­su­che an. 
Der Schwer­punkt der Pfle­ge­be­ra­tung liegt auf einer indi­vi­du­el­len Bera­tung. Das heißt, es wird nach einer pas­sen­den und bedarfs­ge­rech­ten Lösung geschaut. Dabei geht es um die Beschaf­fung von Hilfs­mit­teln oder wohn­ort­na­he Ver­sor­gungs- und Betreu­ungs­an­ge­bo­te genau­so wie um Antrag­stel­lung und Leis­tun­gen der Pfle­ge­ver­si­che­rung. Die Pfle­ge­be­ra­tung ist unab­hän­gig, umfas­send und kos­ten­los! Die Pfle­ge­be­ra­tung ist tele­fo­nisch unter: 02352–966-7777 oder: pflegeberatung@maerkischer-kreis.de zu erreichen.

Die Pfle­ge­be­ra­tung des Mär­ki­schen Krei­ses berät kos­ten­los und unab­hän­gig. Sie bie­tet wohn­ort­na­he Sprech­stun­den an und macht auch Haus­be­su­che. Foto: Ulla Erkens/Märkischer Kreis