Veränderungen im Testzentrum – Quarantäne 5 Tage

Aus der neu­en Test­ver­ord­nung des Bun­des erge­ben sich noch­mals erheb­li­che Ver­än­de­run­gen bei der Kos­ten­be­frei­ung im Test­zen­trum. So sind kos­ten­lo­se Tests nur noch für einen sehr ein­ge­schränk­ten Per­so­nen­kreis mög­lich. Kos­ten­pflich­ti­ge Tests für „Jeder­mann“ wer­den nach wie vor zu einem Preis von 10 Euro angeboten.

Zu den begüns­tig­ten Per­so­nen gehö­ren:
Besu­che­rin­nen und Besu­cher und Behan­del­te oder Bewoh­ne­rin­nen und Bewoh­ner in unter ande­rem fol­gen­den Ein­rich­tun­gen:
Kran­ken­häu­ser
Reha­bi­li­ta­ti­ons­ein­rich­tun­gen
voll- und teil­sta­tio­nä­re Pfle­ge­ein­rich­tun­gen
voll- und teil­sta­tio­nä­re Ein­rich­tun­gen für Men­schen mit Behin­de­run­gen
Ein­rich­tun­gen für ambu­lan­te Ope­ra­tio­nen
Dia­ly­se­zen­tren
ambu­lan­te Diens­te oder sta­tio­nä­re Ein­rich­tung der Ein­glie­de­rungs­hil­fe
Tages­kli­ni­ken
Ent­bin­dungs­ein­rich­tun­gen
Obdach­lo­sen­un­ter­künf­te
Ein­rich­tun­gen zur gemein­schaft­li­chen Unter­brin­gung von Asyl­be­wer­bern, voll­zieh­bar Aus­rei­se­pflich­ti­gen, Flücht­lin­gen und Spät­aus­sied­lern
Leis­tungs­be­rech­tig­te, die im Rah­men eines Per­sön­li­chen Bud­gets nach dem § 29 SGB IX Per­so­nen beschäf­ti­gen, sowie Per­so­nen, die bei Leis­tungs­be­rech­tig­ten im Rah­men eines Per­sön­li­chen Bud­gets beschäf­tigt sind
Pfle­gen­de Ange­hö­ri­ge im Sin­ne des § 19 Satz 1 SGB XI
Per­so­nen, bei denen ein Test zur Been­di­gung der Abson­de­rung erfor­der­lich ist („Frei­tes­ten“)
Der Anspruch auf einen kos­ten­lo­sen PCR- oder POC-Nat-Test bei einem posi­ti­ven Schnell- oder Selbst­test als Bestä­ti­gung blei­ben aber wei­ter­hin erhal­ten. (TestV § 4b)

Zusätz­lich wird die Iso­lie­rung ab dem 30. Novem­ber auf 5 Tage redu­ziert. Die­se Frist gilt jeweils ab der ers­ten Fest­stel­lung eines posi­ti­ven Test­ergeb­nis­ses durch eine Schnell­test oder höher­wer­ti­gen Test. (PCR- oder POC-Nat-Test)

Der Test­be­trieb wird zunächst zu den bekann­ten Öff­nungs­zei­ten fort­ge­setzt. Mög­li­che Ände­run­gen wer­den recht­zei­tig bekanntgegeben.