17-Jährige streubte sich gegen Verweis

Eine 17-jäh­ri­ge Bewoh­ne­rin einer Wohn­grup­pe in Westig soll­te ges­tern Vor­mit­tag des Heims ver­wie­sen wer­den. Hier­ge­gen sträub­te sie sich jedoch der­art, dass die Poli­zei hin­zu­ge­zo­gen wer­den muss­te. Bei der Durch­set­zung der Ver­wei­sung soli­da­ri­sier­ten sich zwei wei­te­re Per­so­nen (15 und 16) mit ihr. Gemein­sam grif­fen sie die Poli­zis­ten mit Schlä­gen und Trit­ten der­art mas­siv an, dass ein Poli­zei­be­am­ter sei­ne Ver­let­zun­gen im Kran­ken­haus behan­deln las­sen muss­te und anschlie­ßend nicht mehr dienst­fä­hig war. 

Nach­dem die eigent­li­che Delin­quen­tin über­wäl­tigt und gefes­selt wer­den konn­te, ver­such­ten ihre Mit­strei­ter sie wie­der zu befrei­en. Alle Per­so­nen wur­den schließ­lich zur Wache ver­bracht und nach Abschluss der poli­zei­li­chen Maß­nah­men wie­der ent­las­sen. Das Jugend­amt wur­de eingeschaltet. 

Die Poli­zei ermit­telt wegen Wider­stands gegen Voll­stre­ckungs­be­am­te und ver­such­ter Gefangenenbefreiung.