Änderungen beim Gottesdienst

Der Inzi­denz­wert im Mär­ki­schen Kreis liegt aktu­ell bei 9,8. Im Land Nord­rhein-West­fa­len jedoch seit fünf Tagen sta­bil über 10. Das bedeu­tet für die Kir­chen­ge­mein­den im Pas­to­ral­ver­bund Bal­ve-Hön­ne­tal, dass die Rege­lun­gen für die Inzi­denz­stu­fe 0 anwend­bar sind. „Die gül­ti­ge Neu­re­ge­lung in der Coro­naschutz­ver­ord­nung ermög­licht für die Got­tes­diens­te im Innen­raum wei­ter­hin eini­ge Frei­hei­ten, die wir in allen Kir­chen des Pas­to­ral­ver­bunds ermög­li­chen wer­den“, schreibt Ver­wal­tungs­lei­ter Mar­kus Hablowetz.

Dem­nach bleibt der Min­dest­ab­stand von 1,5 Metern auf­ge­ho­ben. Die Begren­zung der abso­lu­ten Zahl der Got­tes­dienst­be­su­cher besteht wei­ter­hin nicht mehr. Auch die Auf­zeich­nun­gen zur Rück­ver­folg­bar­keit fin­den nicht statt. In den Kir­chen ist jedoch wie­der eine medi­zi­ni­sche Mund-Nase­schutz-Mas­ke zu tra­gen. Gesang bleibt wei­ter­hin mög­lich. Die Got­tes­lob-Gesang­bü­cher blei­ben wei­ter­hin aus­ge­legt. Die Kom­mu­ni­on­aus­tei­lung erfolgt wei­ter­hin hin­ter der Ple­xi­glas­schei­be, jedoch ohne Mund-Nase­schutz-Mas­ke und mit gespro­che­ner Spen­de­for­mel. Für den Pas­to­ral­ver­bund Bal­ve-Hön­ne­tal wer­den die­se ver­än­der­ten Bedin­gun­gen ab Frei­tag, 24. Juli, gelten.

„Alle Betei­lig­ten hof­fen, dass die kurz­fris­ti­ge Umset­zung, im Sin­ne der gewon­nen Frei­hei­ten für die Got­tes­dienst­be­su­cher, auf Zustim­mung und posi­ti­ve Reso­nanz trifft“, heißt es abschließend.