Jetzt Einschränkung im Privatbereich erlassen

Der Märkische Kreis erlässt in Abstimmung mit dem NRW-Gesundheitsministerium eine Allgemeinverfügung. Sie gilt ab Freitag, 19. März. Ca. 70 Prozent aller Infektionen erfolgen im privaten Bereich. Gezielte Maßnahmen sollen die Ausbreitung des Coronavirus eindämmen.

Mit geziel­ten Maß­nah­men will der Mär­ki­sche Kreis der Aus­brei­tung des Coro­na­vi­rus ent­ge­gen­steu­ern. Dazu gilt ab Frei­tag, 19. März, eine All­ge­mein­ver­fü­gung, die im engen Aus­tausch mit dem NRW-Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um erar­bei­tet wor­den ist. Dar­über sind die Bür­ger­meis­te­rin und die Bür­ger­meis­ter der Städ­te und Gemein­den in einer gemein­sa­men Video­kon­fe­renz infor­miert wor­den. „Wir set­zen auf ver­hält­nis­mä­ßi­ge Maß­nah­men, die zum Infek­ti­ons­ge­sche­hen in unse­rem Kreis pas­sen und von denen wir uns ganz gezielt Effek­te erhof­fen. Sehr vie­le Men­schen hal­ten sich schon jetzt auch im pri­va­ten Bereich vor­bild­lich an die gel­ten­de Coro­naschutz­ver­ord­nung und mei­den Kon­tak­te. Unse­re Maß­nah­men rich­ten sich an die­je­ni­gen, die mit unvor­sich­ti­gem Ver­hal­ten das Infek­ti­ons­ge­sche­hen anfa­chen“, sagt Land­rat Mar­co Voge und ergänzt: „Maß­nah­men brau­chen Akzep­tanz in der Bevöl­ke­rung. Wir wol­len ziel­ge­rech­te­te und prä­zi­se Ver­schär­fun­gen, die Wir­kung zei­gen, um gemein­schaft­lich das Coro­na­vi­rus zu bekämp­fen.“
Aus Sicht des Kri­sen­sta­bes ist die Rück­nah­me der lan­des­wei­ten Öff­nungs­schrit­te im Gesamt­kon­text und auf loka­ler Ebe­ne nicht das geeig­ne­te Mit­tel. In Abwä­gung aller Fak­to­ren und mit dem Ziel einer ziel­stre­bi­gen Reak­ti­on auf die aktu­el­le Lage hat der Mär­ki­sche Kreis eine All­ge­mein­ver­fü­gung erlas­sen. Sie beinhal­tet fol­gen­de Punkte:


Kon­takt­be­schrän­kun­gen auch im pri­va­ten Raum
Im Mär­ki­schen Kreis wer­den sehr vie­le Anste­ckun­gen – mehr als 70 Pro­zent aller Infek­tio­nen – im pri­va­ten Bereich regis­triert. „Des­halb set­zen wir genau hier an“, sagt Kri­sen­stabs­lei­ter Horst Peter Hoha­ge. Der Kri­sen­stab hat daher beschlos­sen, dass die in der Coro­naschutz­ver­ord­nung auf­ge­führ­ten und für den öffent­li­chen Raum vor­ge­se­he­nen Kon­takt­be­schrän­kun­gen ab dem 19. März auch im Pri­vat­be­reich gel­ten (§2 Abs. 1a CorSch­VO). Das bedeu­tet, dass maxi­mal fünf Per­so­nen aus zwei Haus­stän­den im pri­va­ten Raum zusam­men­kom­men dür­fen. Hoha­ge: „Der Kri­sen­stab des Krei­ses hat immer wie­der appel­liert, sich umsich­tig, vor­sich­tig und dis­zi­pli­niert zu ver­hal­ten – gera­de auch weil die anste­cken­de­re, bri­ti­sche Muta­ti­on in unse­rem Kreis vor­herr­schend ist. Es bleibt daher drin­gend erfor­der­lich, dass die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger wei­ter­hin kon­se­quent die AHAL (Abstand-Händehygiene-Alltagsmaske-Lüften)-Regeln ein­hal­ten und ihre Kon­tak­te auf ein Mini­mum beschrän­ken. Das Virus unter­schei­det auch nicht zwi­schen öffent­li­chem und pri­va­tem Raum.“

An Schu­len und Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen
muss im Umkreis von 150 m ein Mund-Nasen-Schutz getra­gen wer­den
In den Schu­len und Kitas kom­men sehr gute Hygie­ne­kon­zep­te zur Anwen­dung. Eine gro­ße Infek­ti­ons­ge­fahr besteht laut Kri­sen­stab aber, wenn außer­halb der Gebäu­de – zum Bei­spiel auf dem Heim­weg oder auf dem Weg zu Bus und Bahn – kei­ne Schutz­mas­ken getra­gen wer­den. Ziel ist es, Ansamm­lun­gen ohne Schutz­mas­ken vor und in der Nähe die­ser Gebäu­de zu vermeiden.

Mas­ken­pflicht bei Fahr­ge­mein­schaf­ten (aus­ge­nom­men die fahr­zeug­füh­ren­de Per­son)
Der Mär­ki­sche Kreis ist eine Indus­trie­re­gi­on. Daher ist in vie­len mit­tel­stän­disch gepräg­ten Unter­neh­men sowie im pro­du­zie­ren­den Gewer­be deut­lich weni­ger Home­of­fice mög­lich, als das in ande­ren Regio­nen NRWs der Fall ist. In den meis­ten Betrie­ben wer­den zwar hohe Schutz- und Hygie­ne­stan­dards ein­ge­hal­ten, aller­dings kommt es ver­ein­zelt zu Anste­ckun­gen vor oder nach der Arbeit, in Pau­sen oder Fahr­ge­mein­schaf­ten. In Fahr­zeu­gen kön­nen die Abstands­re­geln nicht ein­ge­hal­ten wer­den. Auch ist die Belüf­tungs­si­tua­ti­on oft nicht opti­mal. Durch das Tra­gen einer medi­zi­ni­schen Mas­ke kann das Infek­ti­ons­ri­si­ko jedoch deut­lich redu­ziert werden.

Erwei­ter­te Vor­ga­ben zur Rück­ver­folg­bar­keit
Die Coro­naschutz­ver­ord­nung vom 12. März sieht unter ande­rem auch Locke­run­gen beim Jugend­sport unter frei­em Him­mel vor. Dem­nach dür­fen Grup­pen von höchs­tens 20 Kin­dern bis ein­schließ­lich 14 Jah­re sowie bis zu zwei Aus­bil­dungs- oder Auf­sichts­per­so­nen drau­ßen trai­nie­ren. Im Mär­ki­schen Kreis muss dafür ab sofort die Rück­ver­folg­bar­keit sicher­ge­stellt wer­den. Um im Fall von Infek­ti­ons­ket­ten die Nach­ver­fol­gung bes­ser gewähr­leis­ten zu kön­nen, müs­sen nach § 4a der Coro­naschutz­VO unter ande­rem Name, Adres­se und Tele­fon­num­mer doku­men­tiert wer­den. Glei­ches gilt bei Ange­bo­ten der Sozi­al- und Jugend­hil­fe (nach § 7 Abs. 1a Coro­naschutz­VO).
• Ent­schei­dungs­grund­la­ge
Den lan­des­wei­ten Weg mit ers­ten vor­sich­ti­gen Öff­nungs­schrit­te ist der Mär­ki­sche Kreis bis­her auf der Grund­la­ge der NRW-Coro­naschutz­ver­ord­nung mit­ge­gan­gen. Im Mär­ki­schen Kreis stellt sich wei­ter­hin ein dif­fu­ses Infek­ti­ons­ge­sche­hen dar – mit sehr unter­schied­li­chen Infek­ti­ons­zah­len in den 15 Städ­ten und Gemein­den. Das Infek­ti­ons­ge­sche­hen ändert sich auf loka­ler Ebe­ne sehr schnell.
Für die Ent­schei­dun­gen des Kri­sen­stabs ist nicht allein die Inzi­denz­zahl maß­geb­lich, son­dern vie­le wei­te­re Fak­to­ren dar­über hin­aus. „Zum Bei­spiel deut­li­che Fort­schrit­te durch die Imp­fun­gen der vul­ner­ablen Grup­pen, umfang­rei­che Tes­tun­gen, kon­se­quen­te Nach­ver­fol­gung, mit denen vie­le Infek­tio­nen erst ermit­telt wer­den, die Situa­ti­on in den Kran­ken­häu­sern oder die Fol­gen der soge­nann­ten Not­brem­se“, sagt Vol­ker Schmidt aus dem Kri­sen­stab. Die „Not­brem­se“ beinhal­tet, dass Erleich­te­run­gen und Öff­nungs­schrit­te lokal im Mär­ki­schen Kreis wie­der auf­ge­ho­ben wer­den kön­nen. Schmidt: „Wir wol­len unnö­ti­ge Mobi­li­täts­strö­me in ande­re Krei­se ver­mei­den, weil sie zur Aus­brei­tung des Infek­ti­ons­ge­sche­hens füh­ren könn­ten.“
• Aktu­el­le Situa­ti­on
Die 7‑Ta­ge-Inzi­denz im Kreis liegt, Stand 18. März, bei 180,9. Sie ist damit seit dem 8. März (126,8) kon­ti­nu­ier­lich ange­stie­gen. Ein Grund: die anste­cken­de­re, bri­ti­sche Virus­mu­ta­ti­on B.1.1.7, die mitt­ler­wei­le in fast 65 Pro­zent aller Infek­ti­ons­fäl­le nach­ge­wie­sen wird. Die Kon­takt­ver­fol­gung im Kreis gelingt wei­ter­hin eng­ma­schig – auch dank der Unter­stüt­zung der Bun­des­wehr. In den Kli­ni­ken ist die Situa­ti­on sta­bil. Aller­dings steigt die Zahl der Coro­na-Pati­en­ten auf den Inten­siv­sta­tio­nen. Im Zusam­men­hang mit einem zuneh­mend dich­ter wer­den­den Netz an Schnell­test­stel­len im Kreis rech­net der Kri­sen­stab damit, dass zukünf­tig eine grö­ße­re Dun­kel­zif­fer von Infek­tio­nen ent­deckt wird und die Inzi­denz wei­ter stei­gen kann. „Wer kei­ne Sym­pto­me hat, aber ein posi­ti­ves Test­ergeb­nis auf­weist, kann ande­re vor einer Infek­ti­on schüt­zen“, sagt Vol­ker Schmidt.
• Bereits getrof­fe­ne Maß­nah­men vor Ort
Um wei­te­re Infek­ti­ons­fäl­le zu ver­hin­dern, hat der Kreis bereits indi­vi­du­el­le Maß­nah­men ergrif­fen. Alle Index­fäl­le sowie die jewei­li­gen Kon­takt­per­so­nen müs­sen 14 Tage in Qua­ran­tä­ne und haben kei­ne Mög­lich­keit zur Frei­tes­tung. Wer im direk­ten Kon­takt mit einem Coro­na-Erkrank­ten steht und somit als Kon­takt­per­son der Kate­go­rie „K1“ gilt, wird im Kreis eben­falls getes­tet. Alle posi­ti­ven PCR-Tests wer­den einer vari­an­ten­spe­zi­fi­schen PCR-Typi­sie­rung unter­zo­gen, um inner­halb kür­zes­ter Zeit Muta­tio­nen nach­zu­wei­sen. Vor dem Impf­stoff-Stopp von Astra­Ze­ne­ca hat die Kreis­ver­wal­tung die Imp­fun­gen in den Kran­ken­häu­sern deut­lich for­ciert. Dar­über hin­aus sind wie­der­holt das star­ke Infek­ti­ons­ge­sche­hen im pri­va­ten Bereich betont und deut­li­che Appel­le an die Bevöl­ke­rung gerich­tet wor­den.
• Fazit
„Die Gesamt­si­tua­ti­on in unse­rem Kreis hat sich geän­dert. Wir haben immer aus­drück­lich betont, die Lage stets neu zu bewer­ten und auf aktu­el­le Ereig­nis­se sowie eine ver­än­der­te Lage kon­kret zu reagie­ren“, sagt Kai Els­wei­er aus dem Kri­sen­stab.
Der Kri­sen­stab des Mär­ki­schen Krei­ses hat sich bewusst dafür ent­schie­den, die lan­des­wei­ten vor­sich­ti­gen und über­leg­ten Öff­nungs­schrit­te mit zu gehen. Die neu­en Beschlüs­se sind das Ergeb­nis einer aus­ge­wo­ge­nen Prü­fung und Ana­ly­se im Kri­sen­stab sowie mit dem NRW-Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um. Mit den jet­zi­gen Maß­nah­men set­zen wir ganz gezielt da an, wo bei uns im Kreis Pro­ble­me bestehen. Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, die sich schon lan­ge und sehr kon­se­quent an die Regeln hal­ten, sol­len unter den Ver­schär­fun­gen kei­ne oder kaum Nach­tei­le erfah­ren. Sie rich­ten sich in ers­ter Linie an die­je­ni­gen, die nicht ver­ant­wor­tungs­voll genug mit der Pan­de­mie umge­hen. Wir prü­fen immer wie­der die Ver­hält­nis­mä­ßig­keit unse­rer Maß­nah­men und legen Wert auf ziel­ge­rich­te­te Mit­tel. Jede Ver­schär­fung ist auch immer eine Ein­schrän­kung der Grund­rech­te, mit der wir ver­ant­wor­tungs­voll umge­hen müs­sen.
Der Kri­sen­stab weist dar­auf hin, dass Ver­stö­ße gegen Rege­lun­gen der Coro­naSch­VO, die mit die­ser All­ge­mein­ver­fü­gung wirk­sam wer­den, als Ord­nungs­wid­rig­keit mit einem Buß­geld geahn­det wer­den kön­nen.
Die All­ge­mein­ver­fü­gung des Mär­ki­schen Krei­ses fin­den Sie im Inter­net: https://t1p.de/bc8o